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Ein verschlossenes Land
Entstehung
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Ursprung der Leibeigenschaft. 99

eigenen überlassen bleibt und sich je nach dem Werth undder Arbeitskraft des sich Freikaufenden richtet, docherlaube ich annehmen zu dürfen, dass letzteres der Fall ist.Die Herrin des Hauses wählt gewöhnlich unter den jungenTöchtern der Leibeigenen die aus, welche sie zu ihremHausdienst bestimmt, und erzieht dieselben dann selbst mitihren eigenen Kindern. Mit den Knaben macht man weni-ger Umstände und lässt die Aeltern für deren Erziehungsorgen; man gibt letztern sogar in ihrer Jugend ohnegrosse Schwierigkeiten die Freiheit, und dies um so eher,als es zu den häufigen Vorkommnissen gehört, dass sie eineFreie heirathen, wodurch die solchen Ehen entspringendenKinder schon durch die Mutter selbst gesetzlich frei werden.Die geringen Kenntnisse, die die heutigen Coreer vonder Geschichte ihres Landes besitzen, machen es fast un-möglich, über den Ursprung dieses Leibeigenschaftssystems,das trotz der im allgemeinen milden Form in der Aus-iibung doch immerhin einer gesetzlich sanetionirten Skla-verei gleichkommt, eine genaue und sichere Auskunft zuerhalten. Mit ziemlicher Bestimmtheit lässt sich allerdingswol die Lösung des Ursprungs dieser Frage auf die Zeitvor der Vereinigung der sämmtlichen Stämme zurückfüh-ren, und die wohlbegründete Vermuthung hat am meistenfür sich, dass während der langjährigen innern Kämpfe dieKriegsgefangenen von den Siegern als Sklaven fortgeschlepptund behandelt wurden. Die Eingeborenen selbst wissendie Entstehung der Leibeigenschaft auf keine andere Weisezu erklären; merkwürdig bleibt es immerhin, dass dieselbe,nach Beendigung der Fehden und nachdem die verschiede-nen Stämme unter einem Herrscher vereinigt einander gleich-gestellt wurden, bis auf die Jetztzeit beibehalten wordenist — um so mehr, da in geistiger Beziehung und in äusser-lieher Erscheinung die Leibeigenen sich in nichts von demgewöhnlichen Volke unterscheiden. Chinesische und japa-