40 Zweites Kapitel.
ihrem eigenen Nutzen auszubeuten, und da sie es nichtmehr für nöthig und wol auch zu langweilig finden, deralten Sitte und Ordnung gemäss einfach einherzugehen undzu Fuss zu reisen, besorgen sie jetzt ihre Geschäfte ganzÖffentlich, reisen en grand seigneur, und lassen sich ihreBerichte von hoch und niedrig schwer bezahlen, wenndiese anders zur Zufriedenheit ihrer Clienten ausfallensollen.
Die einzigen Beamten, die dem beständigen Stellen-wechsel nicht so ausgesetzt sind, wie ihre Collegen, sind dieRechnungsführer in den Präfecturen, welche, wie bereitsanderweitig berichtet, zum bei weitem überwiegenden Theileihrer gesellschaftlichen Stellung nach zu den verächtlichenKasten gehören. Durch ihr längeres Verweilen auf einerStelle und durch ihre dadurch erlangte bessere Localkennt-niss üben sie fast allgemein einen ihren niedern Rang weitüberragenden Einfluss auf ihre Vorgesetzten aus, die sichihrer zu ihren Zwecken bedienen und dabei genügendeRechnung zu finden scheinen.
Unter den höhern Hofbeainten, die besonderer Er-wähnung verdienen, ist vor allem das Amt des schon obenberührten Kan-kwan oder Sittenrichters hervorzuheben, eineCharge, die sich noch aus den guten alten Zeiten her-schreibt, aber ebenso, wie andere gute Einrichtungen,wirkungslos und undankbar, und nur der Form nach be-stehend, geworden ist. Früher wurde diese Stellung voneinem bejahrten Manne bekleidet, der durch seine Tugendenund seine Gelehrsamkeit ein besonderes Anrecht dazu er-.worben hatte und natürlich im höchsten Ansehen stehenmusste. Die Pflicht seines Amtes war es, die Handlungendes Königs zu beobachten, das Betragen desselben einerstrengen Controle zu unterziehen, und da, wo es ihm nöthigschien und die Handlungsweise des Herrschers mit seinenAnsichten von Recht und Gerechtigkeit nicht überein-