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Lehrbuch der Geburtshülfe für Ärzte und Studierende
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602
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602 Die Indicationen zu entbindenden Operationen.

Ereigniss zu selten sei, um darauf Rücksicht zu nehmen und deswegenvor derOperation par complaisance" zu warnen. Die Nabelschnur-umschlingung ist nicht selten.

Uebrigens ist dies nur ein Beispiel, deren es noch andere gibt.

Diese Verhältnisse verbieten es unbedingt, je nach Belieben zuverfahren.

Nur wo pathologische Vorgänge die Entbindung noth-wendig machen, darf operirt werden.

Gewisse Abnormitäten des Geburtsverlaufes können viel besser aufeine andere Weise behandelt werden, als durch die Entbindung. DieNothwendigkeit ist dagegen ausser Frage, wenn Gefahr für die Ge-sundheit und das Leben von Mutter oder Kind droht, welchedurch die Entbindung beseitigt werden kann.

Das ist der beliebte Satz, in dem man das Wesen der Indica-tionen definirt. Und doch ist er in dieser Allgemeinheit für die Nutz-anwendung in der Praxis zu unbestimmt.

Wehenschwäche gehört zu den häufigsten der Indicationen. Wielässt sich aber die Gefahr dieser Geburtsstörung mit einer starkenBlutung aus der vorliegenden Nachgeburt oder mit einer drohendenZerreissung der Gebärmutter vergleichen. Und doch werden alle drei als Indicationen unter der obigen Definition zusammengefass,t. Es istin der Praxis nicht gleich, wie gross die Gefahr sei.

Nehmen wir zur vollständigen Erklärung das oben angedeuteteBeispiel an. Bei einer Erstgebärenden hat sich eine sog. Wehenschwächeausgebildet, nachdem die Uteruscontractionen den Kopf bis auf den-Beckenboden bewegt hatten. Gewiss ist hier wegen der Ermüdung derGebärmutter keine grosse Gefahr vorhanden. Wenn auch nicht sofortHülfe kommt und die Entbindung noch auf V 21 Stunde aufgeschobenwird, ist dieses Aufschubs wegen kaum eine Gefahr für das Kind, nochfür die Gesundheit der Mutter zu befürchten.

Ganz anders ist die Situation bei drohendem Uterusriss oder einersehr heftigen Blutung. Mit jeder. Minute kann dabei die Hoffnung fürErhaltung des Lebens auf ein Minimum sinken. Die Dringlichkeit einersofortigen Entbindung ist so gross, dass eine Operation, welche dieMutter retten kann, auch dann zu vollziehen wäre, wenn dabei daskindliche Leben geopfert werden müsste.

Wir können nach dem häufigen Vorkommen die Wehenschwächeund ähnliche Verhältnisse als die gewöhnlichen Indicationen be-zeichnen und die Symptome des drohenden Uterusrisses, eine heftigeBlutung und ähnliches als dringende. Eine Classificirung der In-dication resp. eine Erklärung des BegriffesGefahr für Mutter oderKind" hat für den Praktiker die Bedeutung, dass er sich vor jederOperation erst sein Ziel klar machen muss und ja nicht scha-blonenmässig operiren darf.

Wenn wir eine Operation unternehmen zur Rettung des Kindes,so dürfen wir keinen Augenblick vergessen, dass eine erzwungene Ent-bindung dem angestrebten Zweck nicht entspricht, weil z. B. eine