568 Die Indicationen
Unter diesen Indicationen steht obenan das unstillbare Er-brechen. Im Uebrigen verweisen wir auf diesen Abschnitt der Pa-thologie.
Unter die Krankheiten, welche die künstliche Unterbrechung derSchwangerschaft in früherer Zeit indiciren', gehört ferner die acuteNephritis. Es ist besonders Schröder, der diese Indication vertretenhat (Zeitschr. f. Geb. und Gyn. Bd. III. p. 272). Es lässt sich nichtleugnen, dass bei dem gefährlichen Verlauf, den die acute Nephritisin der Schwangerschaft macht, die Unterbrechung gerechtfertigt ist,da die Erfahrung nachweist, dass mit der Entleerung des Uterus dergefahrvolle Verlauf coupirt wird.
Eine weitere Indication ist die progressive perniciöse Anämieder Schwangeren. Hier ist es fraglich, und muss erst durch Er-fahrungen bewiesen werden, ob der künstliche Abortus die Krankheitcoupiren kann. Die Beobachtung von Bischoff (Correspondenzbl. f.Schweizer Aerzte 1879 p. 522) spricht dagegen. Es wird sich auch indiesen Fällen meistens nur um künstliche Frühgeburt handeln, da dieprogressive Anämie bis jetzt immer erst in der zweiten Hälfte derSchwangerschaft sich zu der gefahrdrohenden Höhe steigerte.
Auch die Einklemmung einer Retroflexio uteri gravidioder ein Prolapsus uteri gravidi kann die Indication zu einemkünstlichen Abortus geben.
Bei der extrauterinen Gravidität kann man nicht von Ein-leitung des künstlichen Abortus sprechen. Die dabei nöthigen Ein-griffe sind vollständig verschieden: sie bestehen in der Punction desFruchtsackes mittels feiner Troicarts und später in der Laparotomieund Eröffnung des Fruchtsackes.
Was die Ausführung des künstlichen Abortus betrifft, so istim allgemeinen auf die Methoden der künstlichen Frühgeburt zu ver-weisen. Zweckmässig ist die Verwendung von Laminaria und derGummi-Condom-Blasen.
Noch eine Aeusserlichkeit wollen wir erwähnen, weil sie vongrösster Bedeutung ist. Der künstliche Abortus ist ein Eingriff, dervom Strafgesetz verboten ist. Die medicinische Wissenschaft stellt sichbei der Zulässigkeitserklärung über das Gesetz. Die Vorsicht gebietet,die Verantwortlichkeit mit einem Collegen zu theilen und den künst-lichen Abortus nie allein einzuleiten. Damit ist für alle Fälle eineSicherung gegen den Missbrauch, aber auch gegen falsche Anschuldi-gung gegeben.
Inhaltsübersicht.
1) Die sämmtüchen Methoden der künstlichen Frühgeburt veranlassenentweder einen mechanischen oder thermischen oder elektrischen oderchemischen Reiz auf den Gebarmuttermuskel oder auf deren Nerven.
2) Am wirksamsten ericeisen sich die Methoden mittels einesmechanischen Reizes auf die Gebärmutterinnenfläche, nämlich das Ein-schieben von Bougies in die Gebärmutterhöhle (Methode von Krause),