Die blutige Eröffnung des Muttermundes. 547
den seichten Einrissen unerheblich. Es ist kein Verblutungstod als Folge der In-cisionen bekannt, und wo bei Beobachtungen Einzelner (van Swieten, Symson,Mathieu, Meissner) die Frauen starben, waren die Betreffenden nicht ein Opferder Operation gewesen.
Das Weiterreissen ist von den alten Autoren durchweg geleugnet worden,selbst wenn nach dem Incidiren eine Extraction mit der Zange oder anderen In-strumenten gemacht wurde. Stahl weist darauf hin, dass dieselben regelmässigweiterreissen. In zwei eigenen Fällen war jedesmal der Einschnitt nur klein ge-wesen; unmittelbar nach der Entbindung untersucht, reichte die Ruptur bis in denScheidengrund. In beiden Fällen hatte sicher ein Weiterreissen stattgefunden, aberes hat auch in keinem den geringsten Nachtheil gebracht.
Indicationen. — 1) Die Notwendigkeit einer Entwick-lung des lebenden Kindes während der Agone der Mutter.Vorbedingung hiefür wäre eine gewisse Eröffnung des Muttermundes.Wenn man zollweit aufschneiden müsste, wäre wegen der Unsicherheitder Extraction die Sectio caesarea vorzuziehen. Die Verletzung undVerblutungsgefahr würde sonst kaum geringer sein, als bei letztererOperation.
2) Vollkommene Verwachsung des Muttermundes. Hierist die Indication zum Incidiren ganz .klar. Die Einschnitte werden inKreuzform und unter Leitung der Finger gemacht. Vergl. Verklebung(Conglutinatio) des äusseren Muttermundes p. 360.
3) Rigidität des Muttermundes, komme sie von Narben nachOperationen, von früherer Ulceration an einem prolabirten Uterus, odervon fibröser Degeneration, eventuell cancroider (scirrhöser) Infiltration her.
4) Bei straffer Umschnürung des kindlichen Halses wäh-rend einer Extraction am Beckenende. Es kommt dies nur vor,wenn die Entbindung unternommen wird, ohne dass der Muttermundvollständig eröffnet sei. Wenn sich nun dieser fest um den Hals desKindes zusammenzieht, hindert er die Entwicklung. Das Kind kommtmit jeder Secunde in grössere Lebensgefahr, und wenn hier der Arzt,um aus der einen Verlegenheit zu entkommen, zu stark anzieht, reisster auf beiden Seiten scheinbar den Muttermund, in Wirklichkeit aberdie Cervixwand ein.
5) Die Anwendung dieser Operation bei Eklampsia parturien-tium fällt weg. Es war dies von Godemer 1 ) empfohlen worden.
Das Wassersprengen. Der Eihautstich.
Literatur.
Kilian: Operationslehre. 2. Aufl. Bd. I. p. 232. — Valenta: M. f. G.Bd. 28. p. 361, u. Arch. f. Gyn. Bd. 12. p. 1—15. - Massmann (Petersburg,Petersb. med. Zeitschr. 1866. Heft 11. p. 46 u. Bd. XVI. 1869. Heft 4. p. 201)spricht sich entgegen seiner früheren Ansicht für die günstige Wirkung des Blasen-sprengens aus bei einer geringen Menge Vorwasser, weü es sich dabei um einezu feste Verbindung der Eihäute mit dem unteren Abschnitt der Gebärmutter handle.
*) Gaz. des Hop. 30. Dec. 1841. Nr. 156. p. 637 u. ff.