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Lehrbuch der Geburtshülfe für Ärzte und Studierende
Entstehung
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346
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346 Foetus maceratus.

der Muskel- und Organzellen hinzu. Alle Organe finden sich in fein-körniger Trübung, theilweise mit Einlagerung von Cholestearin undMargarinkrystallen.

Die gleichen Veränderungen, wie sie geschildert wurden, findensich annähernd auch bei Wasserleichen, wenn auch weniger ausge-sprochen und begreiflich nur bei stagnirendem Wasser und Fernbleibenvon Fäulnisskeirnen. Es verdient deswegen auch der Namemace-rirter Fötus", den man solchen intrauterin todt getragenen Kindernbeilegte, vollste Beachtung und dafür der deutsche Namefaultodt"vollständig beseitigt zu werden, weil es sich um Fäulniss im gewöhn-lichen Sinn nicht handelt. Solche Föten riechen unmittelbar nach derAusstossung niemals faulig, nur schwach fade und süsslich.

Runge hatte nach der Beschaffenheit der brechenden Mediendes Auges das Alter der Maceration zu taxfrei! unternommen. Amfrühesten beginnt die Verfärbung am Glaskörper, schon einige Tagenach dem Tode, und dann verfärbt sich die Linse schrittweise von derKapsel aus bis zum Kern.

Die mittlere Zeit vom Tod der Frucht bis zum Beginn der Aus-stossung ist etwa 14 Tage, kommt das Kind früher, so sind die Ma-cerationserscheinungen noch nicht ausgesprochen entwickelt, währendweiter hinaus keine nennenswerthen Unterschiede hinzukommen.

Ausser der Maceration in viel Flüssigkeit und bei Körperwärmekann auch eine andere Umwandlung des Fötus vorkommen, nämlichdie Mumification. Der Fötus schrumpft, vertrocknet. Es geschiehtdies bei langsamem Absterben und Mangel an Fruchtwasser oderSchwinden desselben.

Ruge's Zusammenstellung ergab als Ursache des Absterbens bei94 Kindern 78mal Syphilis, also in ca. 83°/o. Mag nun auch dasMaterial der öffentlichen Entbindungsanstalten eine besonders grosseZiffer für Syphilis ergeben, so ist jedenfalls bei wiederholtem intra-uterinem Absterben der Kinder kaum ein Zweifel an dem Bestehen vonSyphilis möglich.

Wunderbarer Weise können solche intrauterin abgestorbene Früchte oftlange Zeit zurückbehalten werden ').

Zunächst gibt es bei Zwillingen Absterben des einen Fötus und Retention

') Schröder: Scanzoni's Beiträge. Bd. VII. Heft. 1. Kulenkampff: Re-tention abgestorbener Früchte im Uterus. Kiel 1874. Liebmann: Berlin. B. z.G. u. Gyn. Bd. III. Heft 1. p. 47. Freund: 1. c. IV. 1. p. 108. M'Clintock:Obst. J. of Gr. Br. Febr. 1875. p. 722. Roth: Deutsches Arch. für Hin. Med.Bd. 23. p. 177. Müller: De la grossesse uterine prolongee indefiniment. Paris1878. Küchenmeister: A. f. G. Bd. XVII. p. 153 u. ff., enthält die gesammteLiteratur verzeichnet, vergl. besonders p. 213. Barnes, R.: London obstetr.Tr. Vol. 23. Fälle von Abgang der Placenta und Eihäute mit Zurückbleiben desFötus: Noeggerath, Chamberlain und Peaslee: Amer. J. of Obst. Vol. IV".p. 551, u. Solovief: Wien. med. Wochenschi.-. 1874. Nr. 45. p. 981. Die einzelnenFälle von Retention sind zusammengestellt in dem Traite pratique des accouche-ments von Charpentier. 1883. p. 949. Sänger: C. f. G. 1885. p. 349.Göth: A. f. G. Bd. 32. p. 287. 1888.