210 -Die Begründung der Spät-AbDabelung.
sogar die Spätabnabelung, wobei das Kind mit der Placenta inVerbindung bleibt, bis diese ausgestossen ist, ein etwas höheres Ge-wicht des Kindes und einen entsprechend geringeren Blut-gehalt der Nachgeburt ergibt. Die Blutmenge, welche dem Kindnoch zuzuführen ist durch die Spätabnabelung, beträgt gegenüber dersofortigen Unterbindung 60—100 g, gegenüber der bis jetzt üblich ge-wesenen Ligatur (nach Aufhören des Nabelschnurpulses) immerhinnoch durchschnittlich 22 g.
Wahrscheinlich ist der durch spätes Abnabeln gewonnene Zu-wachs von Blut dem Gedeihen des Kindes förderlich. Nach Wägungenvon mir und Hofmeier ist der Gewichtsverlust geringer und tritt dieZunahme früher ein, als sonst. Danach ist es das richtigste, die Unter-bindung des Nabelstranges erst nach der Austreibung der Nachgeburtzu machen, so lange also das Kind, zwischen den Schenkeln der Mutterliegend, mit der Placenta noch in Verbindung zu lassen.
Aber dies darf niemals Grund zur Beschleunigung der Austreibungder Nachgeburt geben. Wo diese länger zögert, ist die Spätabnabelungin praxi nicht regelmässig durchführbar. Doch muss unbedingt ge-wartet werden, bis der Puls im Strang bis zum Nabel hin erloschen ist.
Der Nabelschnurrest, der am Kind liegen bleibt, wird in einLäppchen eingeschlagen und mittels Binde am Leib des Kindes be-festigt. In Folge der Körperwärme trocknet derselbe bald ein. AmCapillarkranz, der die Grenze zwischen vergänglichem Gewebe und dempersistirenden Nabelring bildet, entsteht durch die Retraction der Am-niosscheide die Trennung, durchschnittlich zwischen dem 3. bis 5. Lebens-tage. Noch einige Tage hängt der Strang an den Gefässen und fälltdann ab. Bis zum 10.—12. Tag ist gewöhnlich die Nabelwunde voll-ständig verheilt, der Nabel vernarbt.
Gar zu lange wurde die Frage erörtert, ob man den Nabelstrang überhauptunterbinden müsse. Heute hat diese Frage nur noch historisches Interesse. (Vergl.Kilian, Operative Geburtshülfe 2. Aufl. Bd. I. p. 156 u. ff. 1849.) Wir erwähnenaber diesen Punkt zur Klarstellung gewisser gerichtsärztlicher Fragen. Bei denuniparen grossen Hausthieren (Stute, Kuh und Schaf) reisst gewöhnlich der Nabel-strang beim Aufstehen des Mutterthieres durch das Gewicht des geborenen Jungenab. Die Carnivoren beissen den Nabelstrang durch und fressen die Placenta auf.
Beim Menschen ist im Urzustand eine Trennung durch Zerreissen oderDurchquetschen des Nabelstranges das natürlichste. In beiden Fällen wird dieBlutungsgefahr vollständig beseitigt. Denn erstens wird die Trennung voraus-sichtlich beim Mangel einer verbrecherischen Absicht nicht gar zu rasch nach derGeburt erfolgen, mittlerweilen der Nabelstrang pulslos und collabirt sein. Dannaber bieten auch die durchgequetschten oder abgerissenen Umbilicalarterienkeine Gefahr für Verblutung.
Sehr oft spielt bei gerichtsärztlichen Gutachten die Frage hinein, ob sichein Kind nicht durch einen abgeschnittenen, aber nicht unterbundenenNabelstrang verblutet habe?
Am meisten kommt hier auf die Athmungsintensität des Kindes an. Jekräftiger der Lungenkreislauf in Gang kommt, um so niedriger wird der Druckim Gebiet der Umbilicalarterien. Der zweite zu erwägende Punkt ist der Momentdes Abscljneidens. Würde einem Kinde unmittelbar nach der Geburt derStrang ziemlich nahe am Nabel scharf abgeschnitten, so würde das Kind