Die Abnabelung. 209
zweite dient nur dazu, das Blut nicht beliebig aus dem Strang ab-tropfen zu lassen — sie wird nur zur Reinhaltung der Bettwäsche etc.gemacht; denn der Grund, dass die Placenta prall bleiben soll, umleichter gelöst zu werden, ist nicht richtig. Wer es versuchen will,kann sich überzeugen, dass eine künstlich durch Injection von Flüssig-keiten prall gemachte Nachgeburt sich doch nicht besser löst; ander-seits ist die pralle Füllung nur möglich auf Kosten der kindlichenBlutmenge.
Da der Strang nach dem Durchschneiden aus der Sülze Flüssig-keit verliert und collabirt, muss möglichst kurze Zeit nach der Geburt,nämlich nach dem Baden, ein dritter Knoten gelegt und so fest alsnur möglich angezogen werden.
Wichtiger ist eine andere Seite der Abnabelung, auf welche bisvor Kurzem gar Niemand ein besonderes Augenmerk richtete. Manempfahl zu unterbinden, sobald die Pulsation im Nabelstrang erloschenwar; richtete sich aber in That und Wahrheit kaum nach einer Regel,sondern nur nach dem eigenen Interesse, das gewöhnlich für grosseEile war.
Ich weiss recht gut, dass Aerzte wie Hebammen ein Mittelkannten, um die etwas zu lange dauernde Pulsation abzukürzen. Esgenügte einigemal auf kurze Zeit den Nabelstrang zu comprimiren.Bei ungestörtem Verlauf kommt die Circulation im Nabelstrang zumStillstand durch die kräftigen Athembewegungen des Kindes, durch Ab-sinken des Blutdruckes in den Nabelarterien, durch Kaltwerden derNabelschnüre und dadurch bedingte Contraction ihrer Gewebe undGefässe.
Das Blut der Placenta ist zum Theil fötales, zum Theil mütter-liches. Die Quantität des letzteren regelt sich im Allgemeinen nach derGrösse des Mutterkuchens; eine Möglichkeit, dieselbe zu vermehren oderzu vermindern, hat man nicht. Dagegen kann der fötale Antheil durchzu rasches Unterbinden vermehrt, durch die Spätabnabelung vermin-dert werden. Schon im Laufe des Jahres 1876 hatte ich zum Zweckvon quantitativen Chloroformbestimmungen (vergl. Arch. f. Gynäk.Bd. XII. p. 250) die Blutmenge der Nachgeburt nach der Welker-schen Methode festgestellt. Ich war überrascht durch den hohen Blut-gehalt und sofort ergab sich bei vergleichenden Blutbestimmungen,dass die Menge des Placentarblutes von der Art der Abnabelung ab-hängig sei. Auf anderem Wege waren Budin und Schücking zugleichen Resultaten gekommen. Der erstere hatte das Blut aus dergeborenen Placenta ausgedrückt und abgewogen; der letztere drückteunmittelbar nach dem Austritt des Kindes den Nabelstrang zu, bisdieses rasch auf eine bereitstehende Waage gebracht und sein Gewichtbestimmt war; dann liess er die Communication zwischen Kind undNachgeburt wieder frei und beobachtete die Gewichtsvermehrung. Nichtalle, aber die Mehrzahl der Autoren, die sich mit Nachprüfungen be-schäftigt haben, kamen zu der Bestätigung, dass ein Abbinden desNabelstranges sofort nach der Geburt dem Kind viel Blut entzieht, dass
Zweifel, Geburtsliülfe. 2. Aufl. 14