Die Grundsätze der Behandlung. 171
endlagen brauchen eine ununterbrochene Beobachtung durchSachverständige. Dass darunter Hebammen mit der gewöhnlichen Aus-bildung nicht verstanden werden, ergeben schon die Vorschriften derHebammenlehrbücher, welche Zuziehung eines Arztes vorschreiben. Aberdie Anwesenheit eines geburtsh Ulf lieh mangelhaft ausgebildeten Arztes,dessen ganze Weisheit darin gipfelt: heraus muss es, ist noch vielschädlicher als die einer Hebamme.
Die obigen Ausführungen haben genügend erklärt, dass dabeikeine rationelle Behandlung erblickt werden kann, wo oft operirt wird.Doch ist zwischen den einzelnen Eingriffen ein grosser Unterschied,zwar nicht so sehr in Rücksicht auf die Technik, als auf die Bedeutung.Nachhülfe zur Lösung der Arme und des Kopfes kann rechthäufig zur Anwendung kommen und nothwendig werden. Wir habenschon begründet, dass dies immer dringend indicirt ist, wenn nach demDurchschneiden des vorliegenden Theiles bis zum Nabelstrang eine Zöge-rung der Ausstossung erfolgt. Wenn auch noch nicht in jedem Fallder Nabelschnurdruck gleich ein absoluter ist und das Kind sofort ab-sterben muss, so riskirt doch der praktische Arzt zu viel, wenn er selbstin dieser kritischen Situation noch conservativ verfahren wollte.
Diese Nachhülfe ist meist sehr leicht, und wenn dasKind noch unmittelbar vor dem Eingriff lebt, so sollte einemgeübten Geburtshelfer während desselben unter sonst normalen Verhält-nissen kein reifes Kind absterben. Es wird bei unreifen, elendenKindern, bei engen Becken, ungewöhnlicher Rigidität der äusseren Theileu. dergl., immer noch Ausnahmen geben. Jedoch der Nabelschnurdruckallein darf unter den erwähnten Verhältnissen nicht Schuld am Todwerden. Es kann gewiss nur nützen, wenn in diesem Punkt ein ge-wisser point d'honneur geweckt wird, der den Aerzten den billigenTrost raubt, dass ja die Mortalität ohnehin 20"/o betrage, wenn siegelegentlich in einfachen Fällen ein todtes Kind herausbefördern.
Ganz anders liegt die Sache, wenn schon früher und nicht erstnach dem Durchschneiden des vorliegenden Theiles am Rumpf gezogenwerden muss, also nach Wendungen, ja selbst schon nach der manuellenExtraction (vergl. unten Operationslehre). Der Grund für die vielgrösseren Schwierigkeiten ist in der frühen Streckung der Wirbelsäuleund der vollständigen Aenderung der kindlichen Haltung zu suchen.Hiebei kann kein Geburtshelfer auch nur entfernt für den schliesslichenErfolg einstehen.
Da nun bei primären Beckenendlagen bis zum spontanen Durch-schneiden des vorliegenden Theiles die rasche Beendigung der Geburtkeineswegs sehr viel häufiger durch unvorhergesehene Zwischenfälleindicirt wird als bei Schädellagen, so sollte auch bei solchen diemanuelle Extraction, welche darin ganz analog in Anwendung zu tretenhat wie die Zange, nicht so unvergleichlich viel häufiger gemacht wer-den, wie die bestehenden Statistiken in der That ergeben. Wie auchbei der Zange viele Geburtshelfer zu lose Grundsätze hatten und derAnwendung dieses Instrumentes einen viel zu grossen Spielraum Hessen,