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Lehrbuch der Geburtshülfe für Ärzte und Studierende
Entstehung
Seite
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9(5 Die geburtshülfliche Untersuchung.

Inhaltsübersicht.

Die Gehurt erfolgt nach dem Durchschnitt grosser Berechnungenum den 280. Tag vom ersten Tag der zuletzt dagewesenen Periode angerechnet. Die Rechnung wird so vorgenommen, dass man vom Tag derletzten Menstruation 3 Monate subtrahirt und 7 Tage addirt, um denBeginn der Geburt zu bestimmen. Von dem Tag, an dem die ersten Kindes-bewegungen 'wahrgenommen werden, dauert es durchschnittlich 20 Wochenbis zur Geburt.

Die geburtshülfliche Untersuchung.

Aus Zweckmässigkeitsgründen soll an dieser Stelle die gesammtegeburtshülfliche Untersuchung berücksichtigt werden. Die Methode derUntersuchung wird gewöhnlich an Schwangeren eingeübt. Wir ziehenaber auch die Untersuchung während der Geburt heran, um spätereWiederholungen zu vermeiden.

Die Anamnese hat sich hauptsächlich auf die Bhachitis zu be-ziehen, da diese Krankheit wegen der Beckenveränderungen von grosserBedeutung für die geburtshülfliche Praxis ist. Mit ziemlicher Sicher-heit kann man auf Rhachitis schliessen, wenn die Kinder spät gehengelernt haben, oder sogar mit einem Jahr gingen und es später wiederverlernten. Auffallenderweise wissen solche Individuen regelmässig dar-über Aufscbluss zu geben, weil diese ungewöhnliche Thatsache denselbenvon Eltern oder Pflegern wiederholt erzählt wurde. Wo die Betreffendenicht weiss, wann sie das Gehen gelernt hat, kann man mit grosserWahrscheinlichkeit annehmen, dass sie zur gewöhnlichen Zeit laufenkonnte.

Es ist ferner nothwendig, nach der Menstruation zu fragen, undzwar nicht bloss, wann sie zum letzten Male dagewesen sei, sondernganz allgemein über Dauer und Intensität derselben. Selbstredend rnusssich die Anamnese auch über andere Krankheiten erstrecken.

Die geburtshülfliche Untersuchung Exploratio s. attactusobstetricius le toucher the exploration hat den Zweck, ob-jeetiv festzustellen:

1) In welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft sich die betreffendeFrau befinde;

2) ob sie Erst- oder Mehrgeschwängerte sei;

3) welche Lage das Kind einnehme, und

4) ob dasselbe lebe;

5) die Beckenmessung;

6) die Grössenbestimmung des Kindes.

Die Untersuchung selbst zerfällt in die äussere externa unddie innere per vaginam, resp. innere combinirte. Dieser letztereTerminus technicus bedeutet immer ein Gegendrücken von aussen, eineMithülfe zwischen innen und aussen liegender Hand zum genaueren Be-fühlen der zwischenliegenden Theile.