Schwangerschaftsbereehnung. 95
wurden, nahm Loewenhardt an, dass meistens das Ovulum der zuerst aus-bleibenden Periode befruchtet werde. Jene Befunde sind aber widerlegt. DieSchleimhaut kann recht gut gleich nach der Blutung ein befruchtetes Ei aufnehmen.Wenn danach die Gravidität sicher gleich nach dem Ausbleiben der Katamenienbeginnen kann, so beweisen andererseits unten zu erwähnende Thatsachen, dassder Beginn auch recht oft mit der erst ausbleibenden Periode zusammenfällt. Ichmöchte nochmals darauf hinweisen, dass in der Berechnung meines Assistentensich neben der grössten Durchschnittsziffer in der 40. Woche noch zwei relativeMaxima in der 36. und 44. Woche fanden (siehe Seite 28).
Es ergibt dies eine Bestätigung der oben erwähnten Fehlerquellen.
Dass aber auch die Gravidität häufig ihren Anfang erst mit dem Ausbleibender Blutung nimmt, zeigen die Altersbestimmungen junger menschlicher Embryonen,die His (p. 74, Heft 2) gegeneinandergestellt hat.
Dabei Hess sich unter 16 Fällen 12mal constatiren, dass die Embryoneneiner Entwicklung von der erst ausgebliebenen Menstruation entsprachen und nur4mal von der letzt stattgehabten Periode. Man muss also die Thatsache accep-tiren, dass zwei Möglichkeiten bestehen, nämlich eine Befruchtung des Eies währendoder unmittelbar nach einer Menstruation oder kurz vor der wiedereintretenden.
Wir müssen uns den Angaben von His vollständig anschliessen:
Entweder ist die Lebensdauer der menschlichen Sperma-tozoon noch viel grösser, als man sie bis dahin geschätzt hat. —Man kennt bis jetzt eine Dauer von 7 Tagen. —
Oder das menschliche Ei bewahrt seine Befruchtungsfähig-keit selbst im Uterus. Oder endlich unsere Vorstellungen vonder Ovulation bedürfen einer eingreifenden Verbesserung.
Letzteres nimmt namentlich Leopold an. Vergl. übrigens das KapitelMenstruation, Ovulation, Conception.
Auch bei den Thieren ist die Tragzeit ganz bedeutenden Schwankungenunterworfen.
Die Tragzeit der Thiere ist nach ihrer Grösse abgestuft. So trägt derElefant 625, die Giraffe 444, das Pferd 340, die Kuh 285, das Schaf 154, dasSchwein 120, der Hund 60, aber verschieden, je nach der Race, die Katze 56, dasKaninchen 31 Tage.
Bei Pferden bewegen sich die Schwankungen der Tragzeit zwischen 287und 417, bei der Kuh 240—321, beim Schaf 146—158, beim Schwein 109—133,beim Kaninchen zwischen 27 — 35 Tagen.
Da die ersten Kindsbewegungen zwischen der 18.—20. Wochegefühlt werden, hat man auch dies als Ausgangspunkt der Berechnungverwerthet. Es wären dann 20—22 Wochen zuzuzählen, um den Zeit-punkt der Geburt bestimmen zu können.' Auf Genauigkeit kann dieseBerechnung keinen Anspruch machen.
Die Gesetzbücher müssen für Fälle von streitiger Schwangerschaft Bestim-mungen über die Dauer haben. Selbstverständlich und in vollkommener Ueberein-stimmung mit den statistischen Ergebnissen müssen weite Grenzen zwischenMinimum und Maximum gezogen werden. Aber nicht genug damit — es werdensogar zur möglichsten Vermeidung von Ungerechtigkeit die Grenzen nicht füralle Fälle gleich gesetzt. So wird z. B. vom Preuss. Allgem. Landrecht für post-hume Kinder ihre eheliche Abstammung angenommen, wenn sie bis zum 302. Tagenach dem Tode des Ehemanns geboren werden. Dagegen ist im gleichen Gesetz,falls Entschädigungsansprüche wegen Schändung erhoben werden, der Geschwächtennur dann ein Recht eingeräumt, wenn die Geburt innerhalb des 210. bis 285. Tagesnach dem Beischlaf erfolgt ist. Die Intentionen des Gesetzgebers sind dabei ganzklar und richtig (vergl. Casper-Liman, Streitige Schwangerschaft).