12 Desinfectionsleln-e.
Wasser verdünnt. Man kann sicli z. ß. verschreiben: Acicl. carbol.crystalisati albi liquefacti 90,0, Spir. Vini Alkohol 10,0 und davonin einen kleinen gläsernen Messcylinder so viel ausgiessen, als zurHerstellung einer 3°/oigen Lösung nöthig ist, oder in Ermangelungdessen den Drittheil des obigen Glases in einem Liter Wasser ver-dünnen.
Verwendbar zur Desinfection sind ferner die Salicylsäure,das Chlorwasser, übermangansaures Kali, Essigsäure undThymol, un.terchlorigsaures Natron, unterschwefligsauresNatron, Theerwas.ser. Das Chlorwasser (Aqua Chlori, LiquorChlori, Chlorum solutum) der Officinen ist eine Lösung, die mit durch-geleitetem Chlorgas gesättigt wurde. Concentrirt angewendet würde esätzen. Was aber gewöhnlich zum Desinficiren verwendet wird, istrichtiger genannt Chlorkalkwasser, aqua chlorata. Ein frischesPräparat von Chlorkalk soll 32,5 °/o Chlor enthalten, in den Apothekenwird wenigstens 25 °/o verlangt. Die Löslichkeit in Wasser ist 1 : 20,so dass bei der gesättigten Lösung ungefähr 5 n /» enthalten sind, wasden practischen Zwecken gerade entspricht. Das übermangansaureKali hat mehr den Zweck, einen fötiden Geruch zu beseitigen. DieHaut wird davon braun gefärbt. Sublimat- und Carbollösung sind denspäter genannten Mitteln weit überlegen.
Die Desinfection der Instrumente geschieht am besten durchEinlegen in siedendes Wasser. Die Dauer wäre nach den Pasteur'schenExperimenten auf 3—5 Minuten im Minimum anzusetzen. Als Regelist aber 10—15 Minuten anzugeben, besonders wo die Vorschrift denHebammen gilt, die den Sinn doch nicht verstehen können. Dies könnenaber nur Instrumente von Metall und Glas vertragen. Andere Instru-mente kann man eine viertel- bis halbe Stunde in 5°/oige Carbolsäurelegen. Noch ist zu erinnern, dass die Carbolsäure flüchtig ist und langeaufbewahrte Lösungen an Gehalt verloren haben.
Was weiter bei der Prophylaxis das zweite Princip Lister's, dieReinigung der Luft, betrifft, so kommen hierbei die grossen Unter-schiede gegenüber der chirurgischen Behandlung zur Geltung.
Während bei einer chirurgischen Operation der Zutritt von Luftzu den Wunden nicht zu vermeiden ist, ist er für die normalen Ge-burten nur seltene Ausnahme. Der ganze Hergang ist von der Naturso eingerichtet, dass die Luft nicht so leicht in die Genitalien eindringenkann, wenigstens die wunden Stellen keineswegs mit unvermeidlicherNotwendigkeit der Luft ausgesetzt werden müssen, wie äussere Wunden.Wo jedoch keine Keime zu den Wunden gelangen können, da machtselbst die schlechteste Luft keine Erkrankung. Dieser Umstand erklärtes, dass Kreissende in dumpfen, übelriechenden Höhlen niederkommenund vollkommen gesund bleiben können. Aber bei allen Operationenkann Luft eindringen und dann führt diese stets so viel septische Keimemit, dass alle Bedingungen zur fauligen Zersetzung des Fruchtwassersund der Lochien gegeben sind. Ebenso leicht kommt ein Lufteintrittbei Scheideneinspritzungen vor. Deswegen sind alle Injectionen mit