Vierzehnter Abschnitt.ken sind: 1) Die Giro= (spr. Dschiro) Bank, 2) die Zettelbank.Bei einer Girobank haben sich die Kaufleute eines Orts vereinigt,und eine Summe Geld zusammengelegt, von welchem der Beitrageines Jeden in ein besonders dazu bestimmtes Buch eingetragenwird. Jeder Theilnehmer hat hierin sein besonderes Folium (Blatt)und über das Ganze wird genau Buch und Rechnung gehalten.Schuld und Forderung der Theilnehmer unter sich wird durch Ab-und Zuschreiben berichtigt, z. B. A habe ein Folium von 8000 Tha-lern, B von 10000 Thalern. B wird an A 3000 Thaler schuldig.Statt der baaren Zahlung wird dem A nun 3000 Thaler zu= unddem B eben so viel abgeschrieben. A hat also jetzt ein Folium von11000 Thlr., B von 7000. Doch bezahlt die Bank auch baar, wennes verlangt wird. Eine Girobank ist meistens nur für die Handels-leute der Stadt selbst von großem Vortheil. Die bedeutendsten Gi-robanken sind in Amsterdam und Hamburg, die älteste ist die vene-tianische vom Jahr 1597.Einen weit größeren Wirkungskreis als die Girobank hat aberdie Zettelbank. Auch hier wird von einer Gesellschaft eine baareSumme niedergelegt. Die Zettelbank hat ihren Namen davon, daßsie Zettel oder Scheine, welche Banknoten genannt werden, austheiltund in Umlauf setzt, für welche sie sich, laut ihrer Verfassung oderEinrichtung, verpflichtet, baares Geld zu geben. Diese Bankscheineoder Banknoten sind für den Handel von großer Bequemlichkeit undzugleich von großem Vortheil. Sie haben, wenn anders die Bankallgemeinen Credit besitzt, den Werth des baaren Geldes, ja, siestehen oft höher als baares Geld. Ist aber eine Bank nicht imStande, ihre ausgestellten Noten baar zu bezahlen, so fallen dieseunter ihren Nennwerth. Die berühmtesten Anstalten dieser Art sindin London und Paris. Wenn sie von einer Gesellschaft von Kauf-leuten oder auch von andern Privatleuten gegründet werden, so hei-ßen sie Privatzettelbanken; ist aber der Staat Eigener einer solchenBank, so heißt sie Staatszettelbank.Das Geld, welches von den Eigenern in die Bank niedergelegtwurde, besteht nur aus guten Sorten von feinem Gehalt und heißtBankogeld. Dieses hat einen festen, unveränderlichen Werth, erlei-det daher auch keinen Wechsel durch die Veränderung des Münz-fußes und ist, da es gar wenig in Umlauf kommt, auch keiner Ver-ringerung des Werthes durch Abnutzen, Beschneiden u. s. w. unter-worfen. Daher steht das Bankogeld auch gemeiniglich einige Procenthöher als das im täglichen Verkehr umlaufende (cour.) Geld. Doch istes wohl durch besondere Umstände dahin gekommen, daß das Kurant-geld einige Procent über den Werth des Bankogeldes stieg. MancheBankmünzen, welche in Büchern und Rechnungen vorkommen, wer-den entweder gar nicht vorgefunden oder sind doch so selten, daß sienicht in den Handelsverkehr gelangen. Dies ist z. B. der Fall mitden Bankothlr. in Amsterdam, Hamburg und Berlin, welche nur alsSchaumünzen gezeigt werden. Der Fond (das Grundkapital) mancherBanken besteht großentheils in Barren (Stangen) von Silber oderGold.
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