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2 (1840) Übungsbuch
Entstehung
Seite
74
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Vierzehnter Abschnitt.dorthin zu versenden, geht A zu dem Kaufmann C in Elberfeld, welchernach Hamburg handelt, zahlt diesem die Summe von 200 Thl. underhält dafür von C folgenden Brief (Wechselbrief):Gut für 200 Thl. in Louisd'orElberfeld, den 30. Junià 5 Thl.1839.Einen Monat nach dato zahlen Sie gegen diesen Solawechsel andie Verordnung des Herrn B die Summe von zwei hundert Thalerin Louisd'or zu fünf Thaler. Werth empfangen. Sie stellen solchenauf meine Rechnung; laut Bericht.Friedrich C.Herrn Schreiber & Comp.in Hamburg.A schickt diesen Brief seinem Sohne B, welcher ihn dem HerrnSchreiber vorzeigt, und das Geld dafür erhält. Hier kommen nur 4Personen vor, die in der Kaufmannsprache besondere Namen haben,welche wohl zu merken sind. A, der den Wechselbrief versendet, heißtRemittent (Versender); B, welcher den erhaltenen Wechselbrief demHerrn Schreiber vorzeigt, um Geld zu erhalten, heißt Präsentant (Vor-zeiger); C, welcher den Wechselbrief geschrieben oder ausgestellt hat,heißt Trassent (Zieher, Aussteller); Herr Schreiber, welcher den Wechsel-brief annimmt und das Geld dafür auszahlt, wird Acceptant (Anneh-mer, weil er den Wechselbrief annimmt) genannt, auch wohl Trassat(der Bezogene, auf welchen der Wechsel ausgestellt ist). Die Summe,welche A durch diesen Wechsel übermacht, heißt Remesse (Versendung);der Wechsel, welcher auf Herrn Schreiber abgegeben wird, Tratte.Ein Wechselbrief (Cambio) kann bequem als baares Geld gebrauchtwerden. Wenn M an N 1000 Thl. zu bezahlen hat, so gibt er ihmeinen Wechselbrief von dieser Summe. N kann nun mit diesem Briefeinen andern, etwa O bezahlen und dieser wieder P. Gesetzt, M hättefolgenden Brief in Händen:1000 Thl. preuß. Cour.Köln, den 10. Juli 1839.Zwei Monat nach dato zahlt Herr Runde in Elberfeld gegendiesen Wechselbrief an Herrn M in Barmen oder dessen Ordre dieSumme von ein tausend Thaler preuß. Cour. Werth in Rechnung.Heinrich Lauter.Alsdann gibt er statt der baaren Zahlung von 1000 Thl. dem Ndiesen Wechselbrief. N läßt sich denselben entweder zur Verfallzeit(über 2 Monat) baar auszahlen, oder er schickt ihn vorher dem 0 inFrankfurt, welchem er Geld schuldig ist, als Bezahlung. N schreibtin diesem Falle auf die Rückseite (in dosso) des Briefes in der Rich-tung der Breite des Blattes:Für mich an die Ordre des Herrn O in Frankfurt a/M. DenWerth in Rechnung.Wilhelm N.Solingen, den 13. Juli.Dieses Uebertragen eines Wechselbriefes an einen andernheißt Indossiren. Das Indossement (Endossement, Indosso) kann aber