66Das Jesuiten=Collegium zu Köln war 1615 in den Besitz desPerſonats Hofes gelangt, mithin war der anklebende Zehnte, ſowiedie Collation an hiesiger Pfarrkirche Eigenthum des gedachten Col-legiums geworden 1). Außerdem, daß die Pastorat mit 46 Morg.guten Ackerlandes ausgestattet war, bezog der Pastor jährlich 46Malter Frucht als „Pastors Zehenden“, der auf zerstreut liegendenGrundſtücken haftete; ferner Zehnthühner, welche jährlich am Laurenztage auf den Kirchhof mußten geliefert werden?).Auch die kleine Jagd im Bereiche des Kirchspiels war derUeber den Besitz derselben entspann sich imPastorat anklebend.J. 1764 ein Streit zwischen der kurfürstlichen Hofkammer und demPastor zu Fischeln. Dieser beruft sich auf sein altes Recht, nachwelchem „die kleine Jagd, so weit das Kirspel sich erstreckt, derhiesigen Pastorat annex ist“ und protestirt, von den Pastorat=Eigen-thümern, dem Jesuiten=Collegium beauftragt, gegen jeden nachtheiligenEingriff in seine Gerechtsame. Ferner bezeugen die ältesten Ein-wohner von Fischeln, daß seit ihrem Gedenken die Jagd stets zurPastorat gehört habe. Ob der damalige Pastor Heinrich Katterbachwirklich die von ihm verlangten „documenta über anmaßendes Jagd-recht“ vorgezeigt habe, ist ungewiß; seine Nachfolger haben dasJagdrecht nicht mehr geübt.Der Weddemhof wurde am Schlusse des 16. Jahrhundertsnicht von den Pastoren gebaut, sondern diese verpachteten denselben1) Hiermit übereinstimmend ist folgende dem kölnischen Geschichtsforscher Alfterentnommene Notiz: „Vischel im Niederstift Amts Linn unter Neusser Christianität gelegenes Dorf und Kirspel tit. S. Clementis Papae et Martyris,wovon vorhin das Collegium Patrum societatis Jesu die Collation gehabtwie auch dasselbe die personat und Zehenden daselbst besaßen“. Abschriftlichmitgetheilt von Herrn Dr. Eckertz in Köln.Bei Binterim und Mooren a. a. O. Th. I. S. 206 findet sich in Betreffdes Gehaltes des Pastors und Vikars in Fischeln folgende Notiz: „xiiij m.iiij s. Vischele p. (pastor.) viij m. vic. (vicar.)“ Also bezog der Pastorim 14. Jahrhundert an Gehalt 14 Mark 4 Solidus, der Vikar 8 Mark.Unter pastor ist in jener Zeit der personatarius, der im Besitze der geist-lichen Pfründe war, zu verstehen; dieser ließ gewöhnlich seinen Dienst versehendurch einen perpetuus vicarius, dem er einen Theil seines Gehaltes zu-kommen ließ.
Druckschrift
1 (1860) Aeltere Nachrichten bis zur französischen Occupation : mit einer Karte von Fischeln zum Jahre 1594
Entstehung
Seite
66
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten