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zwischen 30. tmd 33., wie vom 34. bis 40. Jahre. Bei denVerbrechern fanden wir es dagegen noch sehr selten. Dasselbeist. der Fall bei den Epileptischen; bei den Kretins fanden wirnicht einen Fall von weissem Haar.
Auch noch zwischen 40 und 49 Jahren zeigen Verbrecher,Epileptische und Kretins im Verhältniss zu den Gesundenselten weisses Haar.
Vom 50. Lebensjahre an ist der Unterschied zwischenVerbrechern und Normalen verschwunden und nur noch inder Intensität zu linden. Bei Epileptikern und Kretins dagegenfehlen die weissen Haare meisteDS, trotz des vorgerücktenAlters.
Die Intensität betreffend, unterschieden wir drei Grade jenach der Menge der vorhandenen weissen Haare. Der 1. Gradist der, wo nur sehr wenige weisse Haare da sind, der 2. Grad,wo sie reichlicher vertreten sind, der 3. Grad bei vollständigemErgrautsein. Während dieser höchste 3. Grad vom 40. Jahrean bei Normalen in den Vordergrund tritt, macht sich beiVerbrechern nur der 1. Grad 1 emerkbar.
Ueber die Zeit des Eintrittes des Ergrauens hat sich unsbei 127 Verbrechern und 204 Normalen folgendes ergeben.
Es findet statt: . . „ , ,..,,,.,
bei Normalen bei Verbrechern
das frühzeitige nicht senile Erscheinen der ersten in: in:
weissen Haare vor dem 26. Lebensjahre 20,01 % 14,17 %
das vorzeitige senile Ergrauen [26—30] . .. 25,98 % 23,62 %
„ eigentlich ., ., [33—40] ... 25,49 % 24,41 %
„ verspätete „ ., [40—50] .. . 10,29 °/o 25,98 %
Sehr verspätet von 50 ab............... 0,36 % 6,29 %
Unsichere Angaben .................... 17,64 % 5,51 %
Auf Grund dieser Ermittelungen lässt sich als erwiesenannehmen, dass das Erbleichen des Haares bei den Verbrechernlangsam vor sich geht, dass es bei ihnen weniger häufig undin weit geringerem Grade als bei Normalen vorkommt.
Diese drei Folgerungen führen zu dem Schlüsse, dassdas Haar 1 bei dem Verbrecher weit widerstandsfähiger ist, alsbei Normalen.
1 Der Farbstoff des Haares. Fr.