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Dritter Theil. Der Gelegenheitsverbrecher.
keitszakl zeigt er die Häufigkeit des Vorkommens bei jugend-lichen Individuen (vgl. Tabelle 14) und schliesst daraus, dassdie dem geborenen Verbrecher eigenthümlichen Strafthatenwie Todtschlag, Mord, Nothzucht, Brandstiftung, Strassenraub,qualifizirter Diebstahl — auch die gewohnheitsmässige Land-streicherei und Bettelei — den Charakter einer ungewöhnlichenFrühreife an sich tragen.
Es sind das Verhältnisse, die Ohatelinats Angaben(Bericht über die Statistik der jugendlichen Sträflinge, Bivistacarceraria, VIT, 578) fast gleichkommen. (Vgl. Tabelle 15.)
Tabelle 15.
Jugendliehe Sträflinge,
verurthcilt wegen
Schweiz1870-1874
Verbrechen gegen die Person. ..„ Moral .. .
12,15,74,3
(55,55,41,94,6
Betrug (Prellerei)..............
Landstreichen und Betteln . .
Ueber das Ergebniss der Kriminalstatistik des Jahres 1880für Italien vgl. Tabelle 16.'j
4. Kritik. — Es fragt sich, ob Ferri, der ein so guterBeobachter ist und das Möglichste aus den Zahlen heraus-zuziehen versteht, nicht auf den Gedanken gekommen ist, dassin letzteren selbst schon ein Fehler stecken könne, da er dochneben den schwereren angeborenen Formen die minder schwerenaufführen musste und die der erworbenen Gewohnheit zurDeckung hinzufügte. Dem Erwerben (von Gewohnheiten) infrüher Jugend kann nun nicht viel Zeit vorausgegangen sein,und jedenfalls müssen die Vergehen geringster Art, die imstatistischen Register dicht neben den Fällen von Rezidiv undFrühreife, neben Händelsucht, Taschendiebstahl und Betteleizu stehen kommen, denen des anzählt werden.
orenen Verbrechens zuge-