2(36 Dritter Theil. Der Gelegenheitsverbrecher.
danken, wie es bei Abortus und Kindesaussetzung auch derFall ist. Das seltenere Rezidiv, das auch für Giftmordgefunden wird, hängt dagegen von anderen psychologischenBedingungen ab, die ich in meiner Schrift über den Mordbetont habe.
Bei den Eigenthumsverbrechen zeigt sich aufs neue,dass die Rückfälligkeit beim Diebstahl am häufigsten vor-kommt, abgesehen von einigen Formen, welche mehr zu dengelegentlichen gehören, wie der von der Dienerschaft begangeneHausdiebstahl und Vertrauensmissbrauch. So zeigen auch dieFälschung von Handelspapieren und der Bankerott einen mehrgelegentlichen Charakter, anderen, von plötzlichen Handelskrisenweniger abhängenden Delikten gegenüber. Am auffälligstenenthüllt sich dieser gelegentliche Charakter in der geringenZahl der Bückfälligen bei Unterschlagung öffentlicher Gelder,und durch den gänzlichen Ausfall von Rezidiven bei Unter-schlagung von Postwerthen und von Schmuggelei seitens derbetreffenden Post- und Steuerbeamten. Offenbar spricht dasmehr für gelegentliche Versuchung als für angeborene Neigungzum Verbrechen.
Uebrigens muss man diese Statistik, abgesehen von ihrerBedeutung für die Klassifikation, auch auf den Antheil hinbetrachten, den die Formen des Gewohnheitsverbrechens imganzen haben, da ja die relative Frequenz bei jedem Reatziemlich verschieden ist. Zu diesem Behufe nahm ich dieGelegenheit wahr, einige statistische Untersuchungen anzustellen,und theile ich in Tabelle 12 das Verhältniss der Gewohnheits-verbrecher 1 zur Totalsumme der Verurtheilten mit.
Aus dieser Tabelle folgt, dass unter der Masse der Ver-urtheilungen das Gewohnheitsverbrechen in Italien mit 40%,in Frankreich und Belgien mit etwas weniger betroffen ist.Dieser Unterschied kommt, abgesehen von Belgien, wo dasLandstreichen nicht mit inbegriffen ist, vorzugsweise daher,dass gewisse Formen von Gewohnheitsverbrechen, als: Mord,
1 Gewohnheitsverbrechen: Todtschlag, Mord, Diebstahl, Ban-denwesen, Unzucht, Strassenraub, Brandstiftung, Landstreichen, Betrug,Fälschung.