Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
250
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250 Zweiter Theil. Der irre Verbrecher.

Mattoideu zusammen mit anderen Wahnvorstellungen auf demverrotteten Baum des moralischen Irrsinns.

Bei Sbarbaro ist es die Trunksucht, der Verfolgungswahn,die Liebeswuth und der Ehrgeiz, die sich miteinander ver-binden, bei Guiteau der religiöse, der Verfolgungswahn undder Ehrgeiz.

In diesen Fällen treten Degenerationszeichen auf, wennauch in geringerer Anzahl. Bei P., der das Perpetuummobile erfunden haben wollte, seine Frau vergiftete und ver-brannte , um die Spuren zu verwischen, waren Oxykephalieund Henkelohr, dazu ungewöhnliche Apathie und Cynismusvorhanden. Guiteaus Schädel war asymmetrisch, die Ohrenhenkeiförmig, Passanantes Physiognomie ist mongolisch.

14. Querulanten. Noch eine Abart ist die derQuerulanten, der Prozesssüchtigen. Bei diesen Individuensind Schädel und Gesicht normal, die Leber fast immer ver-dickt. Sie haben ein stetes Bedürfniss, andere Leute zu ver-klagen und zu thun, als seien sie die Verfolgten. Dabei sindsie in beständiger Aufregung und wollen die Gesetze, die siebis ins Einzelnste kennen, nur zu ihrem Vortheile gelten lassen,verlangen wieder und wieder Gerichtstermine und häufen Ein-gabe auf Eingabe in nicht erdenklicher Menge an. Vielehängen sich an eine Person, intriguiren um dieselbe herumund gehen bis zum König und Parlament. Nicht selten findensie Anklang, werden höchstens für übertrieben streitsüchtiggehalten; endlich aber, wenn Klienten, Richter und Deputirteder Sache müde geworden, verwandelt sich die Prozess- undSchreibewuth in Thätlichkeiten, wofür sie auf Grund ihreigerechten Sache Begnadigung erhalten zu müssen überzeugtsind. Die Sache fällt auch wirklich öfter zu ihren Gunsten aus,wozu die abgeschmackte Einrichtung der Geschworenengerichteverhilft. So hatte G. nach Verlust eines Rechtsstreites denGrafen Colli mit einem Flintenschuss verwundet, wurde abervermöge seiner vor den Geschworenen entwickelten Beredsamkeitfreigesprochen. Zehn Jahre später drang er mit bewaffneter Handin ein Haus ein, das er längst verkauft hatte, aber wiederin Besitz nehmen wollte, weil er behauptete, es gehöre ihm.