Sechstes Kapitel. Der hysterische Verbrecher. 215
sich zeigen. Noch mehr, man kann wirkliche, impulsive', undsogar verbrecherische "Wahnvorstellungen erwecken, z. B. diebetreffende Person solle eine andere zu einer festgestellten,entfernten Zeit tödten; man kann sie glauben machen, sie be-folge den Befehl bei ' vollem Bewusstsein und aus eigenemfreien AVillen, indem man, natürlicherweise erdichtete, Gründedafür anführt. Das kann Veranlassung zu Verbrechen geben,und daraus erklären sich viele andere Vorgänge, namentlichim kataleptischen Zustande.
Kurz, der hypnotisirte Hysterische ist ein fremdem Willenunterworfener Automat ohne Selbstbestimmung. Noch mehr;während eines jeden jener Zustände vergisst er das, was er indem früheren gethan hat, und erinnert sich nur dann, wenner in denselben zurückversetzt wird. Das ist ein sehr wichtigerPunkt, weil bei der Verantwortlichkeit für Strafthaten, dieman begangen zu haben sich nicht bewusst ist, eben, weil mausie in jenem Zustande begangen hat, um Klarheit zu gewinnen,jener Zustand wieder hervorgebracht werden, muss. Ein solcherFall ereignete sich in Paris, als ein des Unzuchtsversuches Be-züchtigter alles leugnete und seine Sache damit verschlimmerte.Motet aber, der ihn als Somnambulen kannte, hypnotisirte ihn,und in diesem Zustande erzählte der Bezüchtigte vor demTribunale den ganzen Vorgang ohne Rückhalt (er hatte imsomnambulen Zustande auf der Strasse urinirt und sich dabeientkleidet) — und wurde infolgedessen freigesprochen.
Ein noch auffälligeres Kennzeichen der Hysterischen istihre Beweglichkeit; unglaublich schnell gehen sie vom Lachenzum Weinen über, wie die Kinder (sagt Richet), die sich vorLachen ausschütten, während die Augen noch thränenfeucht sind.
Diese Stunde sind sie zornig und unzufrieden mit allem,die Stünde drauf heiter und verfolgen die Personen, auf diesie vorher zürnen, eben so hartnäckig mit ihrer Liebe.(Stdenham.)
Ihre bei den nichtigsten Gelegenheiten, durch ein "Wortu. dgl. aufbrausende Gefüblsstimmung ist kalt und geharnischtbei wirklichem Missgeschick, bei Beleidigungen des Gatten,beim Tode der Kinder u. s. w.