96 Zweiter Theil. Der irre Verbrecher.
der früher Medizin studirt hatte, wollte sich mit der Absicht, dieMädchen zu kuriren, entschuldigen, wenn er sich ihrer bediente.
9. Alibi. — Unter 100 irren Mördern bereiteten 3 denNachweis des Alibi vor. Was von Billmann gesagt ist, s. oben.
A., 29 J. alt, Gerber. Vater und zwei Oheime Selbst-mörder. Ist lypemanisch, faul, unehrlich. Soll sich von seinerFrau trennen, verkauft für Weniges sein Mobiliar, versieht sichmit einer Feuerwaffe, begiebt sich auf den Weg nach dem Dörf-chen, wo seine Frau sich aufhält, mit aufgespanntem Schirm,obwohl das Wetter schön ist, nur damit man sein Gesicht nichterkenne, verbirgt sich neben dem Hause, in das seine Frau sichgeflüchtet hat, wartet viele Stunden auf sie, bis sie ihmbegegnet und er sie erschiesst. Darauf verschwindet er in derCampagna, verweilt in einem Stalle; stellt sich bei einer Familievor mit der Bitte, ihn auf den richtigen Weg, den er verloren,zu geleiten, giebt sich in einem Gasthause für einen Kaufmannaus, der von der Messe komme, besteigt einen Eisenbahnzugder ihn nach Hause führt, wo er auf seine nur sehr kurzeAbwesenheit verweisen konnte. Verhaftet, spricht er unterThränen von seiner Frau und gesteht, sie getödtet zu haben.Sein Urtheil lautete auf verminderte Zurechnungsfähigkeit.
10. Auch das Verhalten der irren Verbrecher nachvollbrachter That ist dem der Verbrecher zu grossem Theilähnlich. Wir sahen, wie sie fliehen, Andere beschuldigen undein Alibi nachzuweisen versuchen. Fügen wir aus BusdeaghisUntersuchung folgendes hinzu:
Unter 100irren Brandstiftern gestanden 82, leugneten18, bereuten 23, entschuldigten sich 18, rühmten sich 6.
Unter 100 irren Dieben gestanden 61, leugneten 39,bereuten 17, entschuldigten sich 8, rühmten sich 6.
Unter 100 irren Mördern gestanden 67, leugneten 23,bereuten 54, entschuldigten sich 23, rühmten sich 7.
Unter 30 irren Stupratoren gestanden 20, leugneten 6,bereuten 7, entschuldigten sich 8, rühmten sich 3.
Die Zahl der Geständnisse ist allerdings grösser und diedes Sichrühmens eine geringere, beide aber doch denen beiden Verbrechern ziemlich nahe.