90 Zweiter Theil. Der irre Verbrecher.
beschuldigte Andere des von ihm verübten Mordes, leugnetejahrelang. Trotzdem litt er an halbseitigem Hirnschwund.Sein Vater und Grossvater waren pellagros und Kretins; erselbst offenbar ein geisteskranker Leichenschänder.
5. Betrug. —Höchst eigenthümlich ist es, "wenn mansieht, wie bei Betrügern List und Wahnsinn sich miteinanderverbinden oder abwechselnd erscheinen, so dass von letztermwährend der verbrecherischen Handlung keine Spur sich zeigt.
Einem Epileptischen gelang es dreimal bei 3 verschiedenenPersonen "Wechsel zu fälschen, so dass sie bezahlt wurden.Ein Mann, der eben aus dem Irrenhause kam, zog Geld vonden Verwandten seiner Gefährten unter dem Vorgeben ein, dassLetztere gestorben und die Begräbnisskosten zu bestreiten'wären.— Ein Anderer, Hallucinant, beging mehr als 60 Betrügereien,eine. schlauer als die andere, mit Hülfe des Verlobungsringes.Wieder einem andern Geisteskranken, der an Hallucinationund Lypemanie litt, gelang es mit Hülfe von zwei Spiessgesellen,einen Schein über 3000 Lire gegen Verpfändung von Blei-rollen zu erwerben.
Die Verschlagenheit der Euphrasia Mercier bei der Aus-führung einer Reihe von Fälschungen, um sich in den Besitzder Erbschaft der Frau Münetrier zu setzen, diese umzubringenund den Leichnam verschwinden zu lassen, war so ausser-ordentlicher Art, dass trotz des Interesses der eigentlichenErben und einer der besten Polizeibehörden Europas die Ent-deckung erst nach zwei Jahren und auch dann nur infolge derDenunziation des Neffen gelang. Und das war eine an reli-giösem Wahnsinn, wahrscheinlich von Geburt an Geisteskranke,deren Vater, Schwestern und Neffen an demselben Uebel litten.(Ball, De la responsabilile partielle 1886.)
Ein früherer Maniacus, der mehrmals die Nahrung ver-weigert und irrthümlich behauptet hatte, seine Schwester um-gebracht zu haben, mietbete einen Wagen, verkaufte das Pferdund forderte dasselbe in eigener Person für den rechtmässigenBesitzer zurück. Er war einer der gewandtesten Betrüger undpflegte von den Kaufleuten Waren für erdichtete Personenzu entnehmen. (Makro.)