Druckschrift 
1 (1894)
Entstehung
Seite
34
Einzelbild herunterladen
 

34 Erster Theil. Uranfang des Verbrechens.

eine embryonale Andeutung des Verbrechens vor uns batten,so baben wir hier eine ähnliche Andeutung der Strafe, dieaber doch nur auf der Stufe der Rache, und zwar der ge-sellschaftlichen Rache stehen bleibt, ebenso wie bei denbarbarischen Völkern; bei uns stellt dieses Stadium die Ein-rieb tung derSchwurgerichte" dar, bei der die Stufe desSchadenssatzes" nicht erreicht wird, obgleich diese schon eineSchöpfung der einigermaassen civilisirten Wilden ist (s. Kap. II.).

2. Strafe bei den Hausthieren. Es ist unleugbar,dass wir im stände sind, durch Strafen gewisse Gewohnheitenbei einigen Thieren abzuändern, wiewohl bei weitem nicht alleGewohnheiten und nicht bei allen Thieren. Wir suchen da-durch die Sittlichkeit der Thiere zu entwickeln, welche darinzu bestehen hat, dass dieselben uns bei möglichst geringemSchaden den grösstmöglichen Nutzen bringen.

Es giebt jedoch, wie Brehm bemerkt, Thiere, bei welchenkeine Drohungen und keine noch so grausamen Strafen gewisseTriebe auszurotten vermögen, die durch die langjährige erblicheUebertragung organisch geworden sind.

So ist es allgemein bekannt, dass die Katzen, trotz deslangen Zusammenlebens mit den Menschen und der wieder-holten Strafen, die Neigung zum Diebstahl nicht abgelegt haben.Unter den Affen lassen sich die Cercopithecus-, Inus-, Cebus-arten u. a. durch Drohungen und Strafen dressiren; die Kyno-kephalen dagegen, besonders die erwachsenen, widerstehen allendiesen Mitteln. (Brehm, I. 120, 109; Ferri, a. a. 0.)

Was übrigens die Wirksamkeit der Strafen betrifft, so hateine genaue Beobachtung gelehrt, dass bei den zähmbarenThieren man oft viel mehr zu leisten vermag durch eine guteBehandlung oder durch indirekte Maassregeln, welche ihre Eitel-keit oder ihre Naschsucht befriedigen, als durch die Quälereien,die oft um so unwirksamer ausfallen, je grausamer sie sind.

Schon vor Jahren bemerkte der Veterinärarzt Lessona[lieber die äussere Bildung der Pferde. 1829):Wenn einPferd zufällig einen Fehler begeht, so ist es nicht nöthig,es zu bestrafen. Im allgemeinen erwirkt man mehr mit demAbwarten der vollen Entwicklung, mit leichten Strafen zu