32 Erster Theil. Uranfang des Verbrechens.
Doch auch hier scheint es mir, dass es sich eher um dieUngeduld der Eltern oder Anführer handelt, weil sie ihre Be-fehle von ihren Jungen oder Untergeordneten missverstandenund nicht befolgt sehen, wie dies auch uns, viel öfter als wirselbst glauben, passirt, wenn wir unseren Kindern gegenüberals Vertheidiger eines Rechts auftreten, während wir im Grundeeher unserem Zorne folgen, als einem pädagogischen Grund-satze oder gar einem Rechtsprinzipe.
Noch viel weniger aber können wir die Existenz im vor-aus festgestellter und in den konkreten Fällen zur Ausführunggelangender Strafen bei den gesellig lebenden Thieren zugeben,nach Analogie unserer Strafgesetzbücher oder besser unsererwilden Stämme, die für jeden Fehl die Todesstrafe verhängen.
Neander erzählt folgenden Fall. Im Flecken Taugen inBayern lebten mehrere Störche in bester Eintracht miteinander.Doch Hess sich ein "Weibchen während der Abwesenheit seinesGatten von einem jungen Männchen verführen. Als der be-leidigte Gatte heimkehrte, Hess er die Ungetreue vor einemGerichtshofe erscheinen, der aus allen gerade zum Herbstflugeversammelten Störchen der Ortschaft bestand. Die Ehebrecherinwurde in Stücke zerrissen. (Figuibe, a. a. 0.)
Im Norden Schottlands und auf den Faröer-Inseln siehtman oft Schwärme von Krähen,* die eine der Ihren fürirgend ein Vergehen mit dem Tode bestrafen. (Ferri, a. a. O.)
Linne erzählt, dass eine Schwalbe, als ein Sperling ihrNest eingenommen und sie denselben vergeblich zu vertreibenversucht hatte, sich an andere Schwalben wandte, welche mitLehm im Schnabel herbeifiogen und den Eindringling imNeste einmauerten.
Die Paviane sind arge Diebe. Während sie mit derPlünderung eines Gartens beschäftigt sind, stellen sie eineSchildwache auf, die ihre Gefährten durch einen Schrei benach-richtigt, wenn ein Mensch naht. Die Schildwache ist immersehr wachsam, weil sie weiss, dass sie mit dem Tode be-straft würde, wenn sie ihre Pflicht versäumte.
1 Auch in Deutschland nicht selten.