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1 (1894)
Entstehung
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30
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30 Erster Theil. Uranfang des Verbrechens.

Kindermord, wie sie bei manchen Arten, z. B. bei der Chaetocampa, bei den Bären, Wölfen u. a. m. beobachtet werden,sind ursprünglich, wie unter den Menschen in Theuerungszeiten,durch den Kampf ums Dasein bedingt, in dem die übermässigeFruchtbarkeit der Art schliesslich das Wohlergehen derselbengefährdet. In solchen Fällen gereicht die Tödtung der Indi-viduen zum Nutzen der Art. Dasselbe gilt von den Fällen,wo die Neugeborenen (wie wir es bei den Hühnern sahen)aufgegeben werden, weil sie kränklich und nicht lebensfähiggenug sind. Schon die Häufigkeit, mit der sich solche Hand-lungen bei manchen Arten wiederholen, ist ein Beleg dafür,dass sie nicht immer als abnorm zu betrachten sind. Ja,selbst die unmotivirten Grewaltthaten, die unter den Thierenden Typus der brutalen Bosheit darstellen, lassen sich sehrleicht aus dem Wiedererwachen atavistischer Triebe (wie z. B.beim Hunde aus der Erbschaft des Wolfes) erklären, vermögeder organischen Verhältnisse des Gehirns, wie dies bei denPferden ä nee busque bestimmt dargethan ist. Ist dem aberso, so fragen wir, welchen Unterschied es noch giebt zwischendiesen verbrecherischen Handlungen der Thiere und den vonden Droseraceen und Dioneen vermöge ihrer organischenStruktur ausgeübten Tödtungen?

Wie soll man sich also des Schlusses erwehren, dass dasVerbrechen schon in seinen rudimentärsten Aeusserungen andie organischen Bedingungen gebunden und eine direkte Wir-kung derselben ist. 1

HI.

Was als Strafe beim Menschen und bei Thieren gilt.

1. Strafe. Es würde noch einen zweiten Unterschiedzwischen den beiden Keinen verbrecherischer Handlungen geben,wenn es wahr wäre, wie Ferri und einige andere Rechts-gelehrte annehmen, dass einige Thierarten eine Art Reue für die

1 S. T. Vignoli : lieber das Grundgesetz der Intelligenz im Thier-reich. (Ddmolakd: Bibl. internat. Mailand 1880.)