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Wilhelm von Calckum, genannt Lohausen
Entstehung
Seite
211
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211Ich zu endsbenanter bekenne hiemit, Nachdem der Durchleuchtiger,Hochgeborner Fürst vnd Herr, Herr Adolph Friedrich, Hertzog zuMecklenburg, Fürst zu Wenden, Graff zu Schwerin, der Lande Rostockvnd Stargardt Herr 2c. Mein Gnediger Fürst vnd Herr, Mich furSr. F. G. Geheimen⸗ auch Kriegs⸗Raht vnd Obristen bestelt vndangenohmmen; daß Ich demnach Sr. F. G. getrew, holdt, gehorsamvnd in Vnterthenigkeit dienstwertig sein, deroselben bestes, meinem höchstenVerstande vnd Vermügen nach trewlich rahten vnd wissen, gedeyen vndwolfahrt suchen, werben vnd vortsetzen, schaden vnd nachtheil wehrenvnd abwenden vnd die auf Sr. F. G. befelch vnd ordnung von mirgeworbene Regiment vnd Compagnien, so lang dieselbe es begehrenwerden, an enden vnd orten in= vnd außerhalb S. F. G. Fürsten-thumb vnd Lande, wie es deren notturfft erfordert vnd Sie verordnenwerden, führen vnd gebrauchen, vnd mich in meinem von S. f. g. miranbefohlenen Rahts= vnd Obristen=Ambt, in allen fürfallenden notturfftenvnd geschefften, wieder I. f. gl. vnd deren Fürstl. Hauses Feinde vndderen Helffer, trew, tapffer vnd wie einem Ritterlichen tapffern vndgetrewen Obristen eignet vnd gebühret, erzeigen vnd in dem allen nichtsan mir erwinden lassen, sondern dabei leib vnd blut aufsetzen soll vndwil, Inmassen Ich mich darzu krefftiglich obligirt, auch hiemit vnd inkrafft dieses bestendig vnd krefftig obligire vnd verpflichte.Zu dessen Vrkund haben Ich diesen deßwegen auf empfangenebestallung von mir gegebenen Revers mit eigner Hand Vnterschriebenvnd mit Meinem adelichen Pitschafft bekrefftiget. Actum Lübeck den30. Junii Ao. 2c. 1630.Wilhelm von(L. S.)Lohausen.Nach dem Originale im Staats=Archive zu Schwerin.Von einer Canzlei=Hand ist am Schlusse bemerkt:NB. Ao. 1632. nach eroberung der Statt Wißmar ohngefehr etlicheWochen vor Ostern, vnd wie I. f. g. beim König in Schwedengewesen, ist H. Obrister Lohausen mit auß Meckl. gezogen fürStade Vnd andere örter, ist folgends Gubernator in Wißmarvnd Magdeburg vnd General-Maior geworden, ob nun diesebestallung dadurch expirirt? quaeritur. Ein theil hat dem andernnicht aufgesaget, Sondern I. f. g. deren Verringerung gnedigbegehret, welches H. General-Maior Lohausen I. f. g. gnedigerdiscretion anheimb gestellet.14*