89durch die Compagniebefehlshaber nicht angemessen, weil diese dazu sichschwerlich würden gebrauchen lassen, „da sie dazu nicht bestellet“; auchwürde es von der Bürgerschaft „ungern angenohmen“ werden und eswürde „Mißverständt undt Zwist undt darauß allerhandt nachtheiligeConsequentien verursachen“. Er schlägt das Auskunftsmittel vor, zweioder drei „der Waffenhandlung Kundige“ besonders zu diesem Zweckzu bestellen, was ja so viel nicht kosten könne, und will gerne die Auf-sicht übernehmen, „daß eß fleißig gethan undt zu Werck gerichtet werde“Dann bittet er um Auslassung des Punktes wegen „frembder Herr-schafft oder dero abgesandten auffwartung, weilen er keiner ImportantzIch auch ohne daß Jederzeit dazu willig undt erböttig“. Im viertenPassus sagt Lohausen: „Bestallungen habe von keinem Herrn ich jetzo,alß ein Gnadengehalt vom Churfürsten zu Brandenburg, wegen deßfür der Veste Gülich verlohrenen Schenkelß“. Der fünfte und sechsteEinwand beziehen sich auf Finanz=Angelegenheiten, und wir erfahrendaraus, daß Lohausen „für diesem“ als Capitän ein Einkommen vonjährlich 4000 Thaler gehabt, der Rath möge ihm davon nichts„discoursieren“, da er des Geldes „wegen reidts alhier gespür-ter großen thewerung, erforderten nötigen Unkosten undt auß-gaeben, Lenge des Jahrs undt außführung seiner Charge anhangendenStandts“ sich nicht entschlagen könne*). Auf Grund dieser Verhand-lungen wurde nun unter dem 25. März 1628 die Bestallung ausge-fertigt, welche in Anlage beigefügt ist, und woraus wir auch entnehmen,in wiefern die Einwände Lohausens berücksichtigt wurden**). Er ver-pflichtete sich durch das „Jurament“ zum Dienste der Stadt Bremen,vorläufig auf ein Jahr.Mit gewohnter Thätigkeit ging nun unser Kriegsmann an dasihm aufgetragene Werk und suchte in den, wie es scheint, bis dahinlau betriebenen Geschäftsgang des Kriegsdepartements etwas Feuer zubringen. Schon unter dem 31. März bittet er die „Ehrenvest= undzu veranlassen, daß wegenwollweise Herrn Bürgermeister und RahtFortsetzung der theils ausgesteckten, theils noch anzulegenden „Buten-werke“, die er jetzt unter Händen, ein Beschluß gefaßt werde, da Jahres-Nach einer Mittheilung des Herrn Regierungs=Secretärs Dr. Ehmck, Archi-vars der Stadt Bremen, ist dieser dort vorhandene Brief irrthümlich als„Reversales“ bezeichnet, während der damals von Lohausen ausgestellteeigentliche Revers ihm bei Aushändigung der Bestallung zurückgegebenworden ist.Anlage 3. Lohausens Bestallung als Oberst der Stadt Bremen, im dor-tigen Archiv.
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