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Des Dominicaners Jo. Nederhoff Cronica Tremoniensium
Entstehung
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erster Hand nachgetragen. Nederhoff selber nun kann überden Schutzheiligen des benachbarten Paderborns unmöglichin Zweifel gewesen sein. Mithin hat nicht er, sondern einanderer den Codex geschrieben. Die Schwierigkeit, zu derenBetonung eine zweite, unausgefüllte Lücke (Bergname vormontis 8) berechtigt, da doch der revidirende Verfasserselber zugegen gewesen sein soll, wird dadurch gehoben,dass diesem selbst die richtige Ergänzung wegen der Un-deutlichkeit seiner Quelle (die meisten Hss. der gesta Tre-verorum schwanken hier) zweifelhaft blieb.

B Codex Berswordtianus, Ende 16. oder Anfang17. Jahrb., fol. 81 Blätter. Sammelband, ausser dem erweiter-ten Nederhoff (fol. 1—32) enthaltend dessen lateinische unddeutsche Fortsetzungen, dazu ein lückenhaftes Verzeichnisder Dortmunder Bathsherren von 1253—1443 (vollständigerBeitr. II, 214 ff.), Kerckhördes Reimchronik und einzelneUrkunden. Die erste Hand schliesst fol. 59b mit der Rand-bemerkung: Haec hactenus ex D. Huningii imperfecta an-notatione. Fast gleichaltrig mit diesem, seit 1872 ebenfallsdem städtischen Archiv angehörigen Codex sind die folgen-den beiden Berliner:

c Cod. Berolinensis (MS. Boruss. öct, 29), mir vor-liegend in einer Abschrift des Herrn Dr. Sauerland. DieserCodex stimmt mit B bis zu dessen fol. 55 b (Ao. 1548) fastwörtlich überein, beginnt jedoch erst mit Westphaliamintravit (p. 15 der Ausgabe).

C Cod. Berolinensis (MS. Boruss. fol. 574), wie vor-her. Auszug von c: fortgelassen sind die Partieen, welcheentweder zu Dortmund in keiner Beziehung stehen oderschon in anderen Chroniken, besonders in der des Levoldvon Northof und im cronicon Dominicanorum enthalten sind;ausserdem die Reimchronik und der Schluss.

Von diesen vier Handschriften zeigen die letzteren dreiunter sich eine auf den ersten Blick ins Auge fallendeUebereinstimmung in fast allen Abweichungen von A. Die-selbe erhellt weniger aus der gleichmässigen, durch die