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Gebäude für Sammlungen und Ausstellungen
Entstehung
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Das zur Aufnahme eines vollständigen naturwiffen'fchäftlichen Mufeums beftimmteGebäude bedarf fomit folgender Räumlichkeiten :

i). Räume für die mineralogifchen, petrographifchen und geologifchen, unterUmftänden auch für die paläontologifchen Sammlungen.

2) Räume für die botanifchen Sammlungen, beftehend aus Herbarien und ausden in anderer Form aufbewahrten und ausgestellten Pflanzen, Früchten, Samen,Hölzern u. dergl.

3) Räume für die zoologifchen Sammlungen, in auffteigender Reihe von denniederen zu den höheren Thieren geordnet.

4) Für jede Hauptabtheilung:

Arbeitszimmer für den Vorftand, für deffen Gehilfen und für felbftändigarbeitende Fachgelehrte, Räume für die Bibliothek, für Karten und Zeich-nungen, Werkftätten, Vorrathskammern, Packräume.

5) Für die Zwecke einzelner Abtheilungen:

Präparirzimmer, Laboratorien, 1 Kammer, worin das Vergiften der Pflanzenvorgenommen wird, 1 Pflanzenkeller, 1 Macerirraum, 1 Raum zum Aus-ftopfen der Thiere, zum Aufstellen der Skelette und zu anderen Confer-virungsarbeiten, 1 Trockenraum für ausgeftopfte Thiere, r Gerbekammer,1 Knochenbleiche etc.

6) Für die Zwecke der Allgemeinheit:

Hörfäle mit Vorbereitungszimmern, Berathungszimmer, Gefchäftsräumefür die Verwaltung, Pförtnerzimmer, Kleiderablagen, Aborte.

7) Für die Zwecke des Verkehres:

Eingangs- und Flurhallen, Treppen und Vorräume, Aufzüge.

8) Dienstwohnungen.

Mitunter find die foffilen Pflanzen und Thiere von der botanifchen, bezw.zoologifchen Sammlung getrennt und mit der geologifchen zu einer befonderenvierten Abtheilung, der geologifch-paläontologifchen Abtheilung, vereinigt, auch einereigenen Leitung unterftellt, wie u. A. im Naturhiftörifchen Hofmufeum zu Wien (fleheArt. 313). Oder die paläontologifche Sammlung bildet für fleh allein die, von ihremVorftand geleitete, vierte Abtheilung, wie z. B. im Britifh Mufeum of NaturalHiflory zu London (flehe Art. 311).

Für die Zwecke einer folchen vierten Abtheilung find dann, wie für die dreianderen Hauptabtheilungen, eigene Sammlungsräume, Arbeitszimmer für den Vor-ftand, deffen Gehilfen, Räume für Bücher, Karten, Zeichnungen etc. vorzufehen.

Wenn die Mufeen für Naturkunde den in Art. 293 (S. 336) angegebenen Zweck '^-voll und ganz erfüllen füllen, fo ifl: unbedingt erforderlich, dafs die grofsen Samm- rammiunglungen in eine für. eingehende Studien und Forfchungen beftimmte Studien- oder undHauptfammlung und in eine kleinere, für das Verftändnifs weiterer Kreife der Be- clla " r: " nml ""svölkerung ausgewählte Schaufammlung zerlegt und in getrennten Räumen aufgeftellt,bezw. ausgeftellt werden 398 ). Nur in diefer Weife laffen fich die ganz verfchiedenenAnfprüche, welche einerfeits der Mann der Wiffenfchaft, andererfeits der Laie andas Mufeum ftellen, befriedigen. Die Studien- oder Hauptfammlung wird nur voneinem kleinen Kreis von Perfönen befucht und kann mit verhältnifsmäfsig geringenMitteln untergebracht und unterhalten werden; aber fie bildet ftets, vom Standpunkt

898) Vergl. Art. 143 ( H - 189) - ferner: Möbius, K. Die zweckmäßige Einrichtung grober Mufeen. Deutfche Rund-fchau 1891, S. 353 ff. und: General Guide to the Briti/h Mufeum of Natural Hiflory. London 1891. S. 20 ff.