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— Diese Anordnungen Hessen zu lange auf sich warten, als dassdas ärztliche Publikum sich hätte beruhigen können. Die Zahlder Schriften schwoll immer mehr an, es bildeten sich überallVereine, die Universität zu Bonn schrieb 1846 zum 12. u. 13. Junieinen Congress der Aerzte aus, der am 12. Aug. 1847 wiederholtwurde. Petitionen und Denkschriften wurden an das Ministeriumgerichtet, und auf allen Wegen bekundet, was Noth thue.
Die Militair-Medicinal-Behörde Hess nichts weiter von sichhören, als dass sie zur Deckung des Mangels an Compagnie-Chi-rurgen die Besseren der Lazarethgehülfen auf der Academie zusolchen zu dressiren suchte, und im Jahre 1845 in Folge derSteigerung der Preise aller Lebensmittel den Chnurgen eine kleineBemuneration zukommen Hess und denselben den Kang unmittel-bar hinter dem Feldwebel verschaffte. — Durch Cabinetsordrevom 7. August 1846 wurde den promovirten und examinirtenAerzten und Wundärzten I. und E. Klasse nach dreijähriger Dienst-zeit die Erlaubniss zur Praxis im Civile nach Aushändigung derApprobation, den promovirten Compagnie-Chirurgen der Titel:„Oberarzt" ertheilt, und angeordnet, dass bei Besetzung höherermilitair-ärztlicher Stellen auch auf solche Militair-Aerzte Kücksichtgenommen werden solle, die nicht im Institut gebildet seien.Durch Cabinetsordre vom 24. Juli 1847 wurden für die Compagnie-Chirurgen jeden Armee-Corps 1200 ThH\ bei der bestehendengrossen Theuerung zur Unterstützung bewüligt, wovon je nachLänge der Dienstzeit und der Bedrängniss ihrer Familien auf denEinzelnen 5, 10, 15 bis 20 Thlr. fielen.
Diese Benefizien waren nicht im Stande, den zunehmendenMangel an Compagnie-Chirurgen zu verhindern, wodurch man zuder Ueberzeugung kam, dass auch durch ein geringeres Hülfsper-sonal der Sanitätsdienst zur Zufriedenheit ausgeführt werden konnte.Man setzte indessen Hoffnungen auf die zu erwartende Beform desCivil-Medicinalwesens, an welche sich die des Militairs anlehnenmüsse. Man erwartete von der Veränderung des Personals derBehörde Verbesserungen. Der General-Stabsarzt Dr. Büttner warbereits am 8. Januar 1844 gestorben; v. Wiebel starb am 6. Ja-