67nach dem Tode zu beschimpfen, weil er in denletzten Augenblicken des Lebens unmännlichdachte und handelte, den Strick mit dem Ge-betbuche verwechselte, das Unschickliche undUnrühmliche der That fühlte, und doch denTod der Unedlen starb. Mögten doch diegeistlichen Richter nicht unter den Todten durchein unehrliches Begräbniß, das nichts weiterfruchtet, entehren und beschimpfen wollen!Suchten sie doch ihre Mitbrüder mehr durchUnterricht und Beyspiel, als durch schrecklicheStrafen zur Moralität, Tugend und Reli-gion zurückzubringen!Fünfter Aufsatz.Ueber die nöthige Sorgfalt und Aufsicht derObrigkeit für die wirklich todten Personen.Nicht nur die Leblosen, die ins Leben wie-der zurückgebracht zu werden Hofnung haben,E 2ver-
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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