Neunter Aufsatz.Von der Nothwendigkeit, daß die Obrigkeitfür eine zweckmäßige gesunde Einrichtungder Gefängniße sorge.Wenn schon die Frage: ob die Bosheit derMenschen leichter und sicherer durch mora-lische oder aber durch gesetzliche Mittel ab-gehalten, oder eingeschränkt werden könne?noch nicht zur Genüge entschieden ist; so machtes dennoch die Gerechtigkeitspflege noth-wendig, daß Menschen, die dem Staate ge-fährlich gewesen sind, oder doch gefährlich wer-den können, in sichere Verwahrung kommen,um sich und andern nicht weiter zu schaden.Gefängniße und Zuchthäußer sind also nochunentbehrlich, um den Missethäter zu bestra-fen, und den Lasterhaften zur Besserung zubringen. In jedem Lande findet man auchderen
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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