Dritter Aufsatz.Ueber die Fürsorge und den Beystand, so manfür plötzlich und gewaltthätig verunglücktePersonen treffen und denselbenleisten sollte.Unter die nöthigen und allgemein nützlichenMedizinalanstalten gehört ohnstreitig jene Ein-richtung, die sich mit denen plötzlich und ge-waltthätig verunglückten Personen, als nem-lich Erhenkte, Ertrunkene, Erstickte,Erfrorne, und vom Blitz gerührte,abzielt. Für die Wiederbelebung dieser Ver-unglückten sollte die Obrigkeit durch gesetzmäßi-ge sowohl, als milde Einführung zweckmäßi-ger Anstalten die ernstlichste Sorge tragen.Zu dem Ende sollten1stens ein Kasten, in welchem InstrumenteS 2und
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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