Scrinium.
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slris genannt wird. Der griechische Name ist Antigrapharius,und der Titel selbst wird zuweilen durch den Zusatz impe-rialium 627 ) volltönender. Vielleicht, dass unter diesen, wieÜberhaupt unter allen Scriniarii eine Rangfolge nach der vor-her gegebenen Reihe, in der die kaiserlichen Scrinia aufge-führt zu werden pflegen, Statt fand, also der Magister Me-moriae voran stand. Auch das Scrinium Dispositionum hatteeinen Magister, der aber meistens Comes Dispositionum ge-nannt wird (s. d.), jedoch zufolge der zweiten Constitution desgedachten Titels aus dem Theodosianischen Codex und der Titel-inscription — die aber im Justiniancischen geändert ist •bedeutend tiefer im Rang gestanden haben muss, da er dortden Proximi Sacrorum Scriniorum nachgesetzt ist. Die No~titia Imperii erwähnt seiner noch nicht, und es ist daher sehrwahrscheinlich, dass er erst später aufgekommen ist. Er wirddaher stets den Proximi der andern Scrinia gleichgesetzt 628 ).Diese waren nämlich die den Magistri zunächst folgendenBeamten, waren Spectabiles, dienten ein Jahr 659 ), und wur-den dann Comites Consistoriani S3 °). Jedes Scrinillm hatteeinen Proximus , ausser dem Scrinio Dispositionum, und wes-halb Tribonian einen solchen interpolirt habe'•••'), Akt 'feichtwohl zu erklären. P anciroln s 6>2 ) meint, die Beferen-darii hätten diese Stelle vertreten; allein dies beruht nur aufeiner Vernmthiing, der ausser vielem Andern ganz schlagendder Raiig der llefercjularii (s. i.) als Spectabiles entgegensteht. Es grab nun Priores oder Primos Dispositionum. —Die Proximi sind die regulairen Stellvertreter der Magistri,weshalb sie nicht nnpassend Promagistri genannt werden 633 ),und heissen darum so, weil sie Magistro proximi (sc. Scri-niarii) sind. Ihnen zunächst folgen die Melloproximi^ d. h.aui Proximo Proximi sind. Ein anderer Grund kann für ih-ren Namen nicht angegeben werden 614 ). Auch davon wareiner bei jedem Scrinio Bi s ). Nach diesem wahrscheinlichkommen die fünfzehn Primates in jedem Scrinio 6 * 9 ), denendann die schlechthin sogenannten Scriniarii folgen, die sichnoch in statuti, und supernumerarii theilen. Unter diesen
f27) S. C. 3. §• Ö. de Velerc Jure enüctcmiitn,
628) C. 1. u - Ö- de Proximi« Saer- Scrin.
629) C. 6. cod.
630) C 8. cod. , ,
631) C. 1. eoi.
632) /. /. Cap. 98.
633 Guther. I l ttt. p. 564.
634) S. Gothofrod. 1,1. ad VI. 11. i,
635) C. 7. de Proximf *acr. kenn.
636) C. 7. eod>
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