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Scrinium.
die Einführung der Gesandten aus den Provinzen und die Un-terhandlungen mit ihnen zu besorgen!
3. Das Scrinium Libellormn, aueh: et Cogni/ionum 820 ),für Eingaben der Privatpersonen und deren Erledigung.
Jedes dieser drei Scriida hatte 621 ) besondere Bestellun-gen von Beamten zu bosorgen, und sie werden auch bei Zu-sammenstellungen sehr häufig mit Ausschluss des folgendengenannt.
4. Das Scrinium Dispositionum. Das letztere, glaubenManche, haben blos die Stelle eines Reichsarchivs ohne Be-sorgung von Rcgierungsgeschäflen versehen 622 ). Allein G o-I hof redus * 23 ) Siebt ibni eine j>anz andere Bestimmung; inhin ermit , sagt er, provisiones forme annonuriae disposilionea itincriim prineipis et, e.vpeditionum de orilinandh Mngi-slratibus et ofßciis publicin , (juaerjue prineeps sibi pvragendapropofiebnt. Diese Erklärung stützt sich besonder» auf
lim: Stelle des L;uiipriJiuS 0 ' 4 ), und sie erhält nochdurch eine Constitution im Theodosianischcn Codex 62s ) bedeu-tende Unterstützung. Hiernach fcväre also das Scrinium dixpo-si/io/mm die zum unmittelbaren Dienst des Kaiser» be«timtnt«Canzlri gewesen, welche besonders dessen aus eigenem An-hiebe und nicht gerade drrect auf ftegtkriii«g«clttfelege«ihfei*enbezüglichen Befehle und Anordnuiigen zu besorgen gehabt hätte,so weit Schreiberei und geschitfismüssige Expedition denselbenuülhig war. Da nun die 1)1 den drei erslgedachleii Scriuii.t an-gestellten Personen eine wissenschaftliche, vorzüglich Rechts-,< ; ameral- und («cschäftsbildnng Jiaben niusxlcii, die im letztemaber vielmehr den Dienst etwa blosser Canzlislen und Expe-dienten verrichteten, so ist damit zugleich erklärt, warum esim Bang hinter jenen zurückstand.
Um einen richtigen Begriff von der Stellung der in denScriniis angestellten Beamten zu bekommen, muss man Sicnicht etwa mit Canzleibeanileu, Sccrcleiren u. s. W. im heuti-gen Sinne des Wortes, sondern wenigstens mit'Ruthen derubersten Collegien vergleichen.
Alle vier Scrinia standen unter dem Magister Officio-rum. Jedem Scrinio stand als nächster Dirigent ein Maghtcrvor, welcher Spectabilis ist, sogar hin und wiedei•«-'") lllu
G20) C. 15. de Proximit Sacror. Scrinior.G21) C. 10. de Dipcmit <>fße. et ufltarilor.022) ScWep n e lt. Gesch. §. 19.S-
623) /. /. ad VI. 26. 1.
624) In Ahxandro Scvero Cap. 45.G25) C. 9. VI. 2G.
626) Aber wohl nur dann, wenn er zugleich noch einbekleidet, womit lllustilUitsrang verbunden; ist.
Amt