Primipilaris.
Princeps.
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Primicerius, denen unmittelbar folgen exceptorum umis, duce-narii duo etc., bis ducenarii duo, Glosscm oder Tribonianis-miis zu sein, weil sie den eben gerügten Widerspruch enthül-len, oder Mxceptorum Witts als nicht zu Primicerius gehö-rig', sondern für sich bestehend zu betrachten nöthigen würden,was wieder keinen Sinn gäbe. Ueberhaupt laborirt diese Bei-lage, wenn man die höchst einfache und deutliche, ihr zumGrunde liegende aus dem Thcodosiamschen Codex i18 ) dagegenhält, an so vielen gerechten Desiderien und Mängeln der Echt-heit des Textes, dass man sie mit Sicherheit gar nicht als. eineQuelle benutzen kann. Kur ist noch zu bemerken, dass Pri-miceriiis sacrae massae nicht, wie geschehen, durch: ein Pri~tnicerius, sondern aus dem obgedachten Grunde durch: denPrim. übersetzt werden muss,
Primipilaris, der, gehört zu den Ojficiales des Provinzial-statihaliers und wird 4 - 9 ) ad pascendos milites ad limitemsoUeunilcr bestimmt Sä0 ). Sie beförderten den Proviant fürdie Truppen an die Grenzen; zu diesem Zweck hatten sie auchden Cursus publicus, namentlich die Parangarias, zu ihrerDisposition. Ursprünglich war der Titel ein militairischer, undist wahrscheinlich, wie die andern dieser Art, in die Organisa-tion (Ter Ofßcia und Cohortes der Statthalter übergegangen 531 ),Sie äyancirten zu ihrem Posten ans den Apparilores, und be-vor sie diese Stufe nicht erreicht hatten, wurden die Cohoiba-las nicht von ihrer Necessitas frei 532 ).
Primiscrinius , s. Primicerius.
Princeps, s. Primicerius. Der Princeps ist der Chefentweder des ganzen Officii ? oder einer Schola, die zu jenemder höchsten Staatsbeamten gehören kann. "Wenn Princepsallein steht, ist der Princeps totius ofjicii zu verstehen. Esscheint dass mau annehmen dürfe, dass die kaiserlichen Scho-lae allein (s. Duccnarins) Prineipes gehabt haben, oder deren(Miefs so genannt worden seien, die der nichtkaiserlichen Scho-lar hingegen Primicerii geheissen haben. Der Princeps hatteim Officio (oder resp. der Schola) die Direction der Geschäftealler Ojficiales in der Art, dass letztere von ihm zunächst, dieBefehle empfingen und die Geschäftsaufträge ziigelheilt erhiel-ten. Er hatte also, wie es heisst 533 ) die Cura totius officiiund ad gubernanda ojficia diiigohatur. Häufig wurden sie
moi c 7 VI. 30.
vJ<n C 6 Cod. Th, dt, CohorttUibui.
530) Panciroh?./. *&«• , „ Vm .
531) S. Gothofr. LI Vin. n.6.
&saa Vel noch die Anm«rk. zu Hudi XII. lit. 63.533) C'7 G. Cod. TL TL 28.