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7 (1833)
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1038
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Ducenarii.

Was aber die andern uns hier bei weitem mehr interessiren-den Scholae betrifft, so -wird es angemessen sein, dieselbenin zwei (Jlassen zu tlicilen, „kaiserliche, d. h. zum kaiserli-chen Hanse oder Ministerio (Magister üfficiormn) zu rech-nende, wohin die Notarii, Silentiarn und Agentes in rebusgehören, und 2) nicht kaiserliche, oder zu dein Officio derPraefecti Praetorio 7.n rechnende; dahin gehören (wie nachAnalogie der Organisationsconstitution der Afrikanischen F'rii-feclur auch von den übrigen wird geschlossen werden diirl'en):Schola Exceptorum, Singularium, Mittend ariornm, Curso-rum, IV ' omenculatorum-, Stratorum, Praetorianorum , Dra-eonariorum, Chartulariorum (s. diese unter ihren Artikeln).Da diese Scholae keine reinmilitairische, sondern nur eineanaloge Einrichtung hatten, so wird man auch vorsichtig - seinmüssen, um nicht eine gleiche Organisation deren einzelnerMitglieder anzunehmen. So hafte nun zwar die Schola Agen-tinm in rebus eine den lnilitairischcn Scholis ganz gleiche Hin-richtung-, so viel die Folge der einzelnen Vorgesetzten vomComes bis zu den Ducenarii und die übrigen Mitglieder herabbis auf die Tirones belrüli; allein so erklärlich dies bei dergrossen Anzahl der Mitglieder dieser Schola ist, sich auchüberdies (s. diese Schola) genau nachweisen liisst, so wenigscheint es, dass man dies auch von t\vr Schola Silentiario-rtim (s. Decurio Sacri Palatii) wird annehmen dürfen, in-dem von dieser genau bekannt ist, dass sie nur dreissig Mit-glieder zahlte, denen drei Dccuriones vorstanden. —Die nichtkaiserlichen Scholae (s. Scholu), scheinen dagegen nur einenVorgesetzten vor den Ducenarii gehabt zu haben, der, wenner die Comitiva erhallen hatte, zwar allerdings Comes war,allein ob er nicht doch — eigentlich Praeposi/us genannt a77 ) —mit dem Tribunus und Primicerius eine Person sei (wahr-scheinlich auch Caput Scholae genannt 2T8 ) vgl. Principium),das lnö'gte sehr dahin stellen. In diesen Scholis nun (vonder Schola Agentium in rebus s. d.) müssen die Ducenarii,Centenarii und Sexagenarii auch Biarchae und Circitoresetc. als auf den Primicerius folgend, analog der Schola Agen-tium in rebus betraebtet und eben so ähnlich beschäftigt undin gleichen Verhältnis! zu einander stehend gedacht werden.Die Benennungen derselben, denen der militairischcn Scholaenachgebildet, können aber nicht in der Bedeutung wie bei die-sen verstanden werden, sondern nur als in Ermangelung an-derer beibehalten. Mithin sind die Ihicenaiii de. efflfcehteBeamten und Mitglieder aus diesen Scholis, die theils deren

277) C. un. de Comitibu* et Tribunit Scholae-

278) C. 16. Exagnt. mit. annunae.