Curialis.
Cnriosi.
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nichts g'iiwonncii. Dlo Notilia Imperii Ocridcntal/'s kann, wieG utheri us 218 ) -versucht, bestimmt 'darum nicht zur Erklä-rung des Titeis Curator dwniuivae domus gebrauchl werden,weil sie an den Stellst!, wo sie des Conies largitionum priivrtu -rum und Gihlimiavi palrimonii - 19 ) gedenkt, vom Imperiumoccidentale spricht. — Dass Justinian, in dessen einer('onstitution gich jener Titel allein findet, sicli jenes Titels ebenso als eines völlig abnormen oder umschreibenden bedient habe,wie in der Constitution de novo Cortice faeietido des Titels:Cotnes Sacrarutn largitionum iitter Agenten in rebus, ist un-wahrscheinlich; auffallend aber, dass, Während die Constitutionan drei Curatores domiiiivic domus gerichtet ist, der Con-toxl nur /u einer Person spricht.
Curialis , s. Decurio.
Curiösiöiet Curagendarii (seltener) 220 ), sind Agcnfesin rebus *' ii ) , und wurden vorzüglich zu Courier- und andernschnell zu e-xpedii-cnden Geschäften gebraucht. Ihren Geschäf-ten lag dabei- jedesmal eine besondere Setachfrig oder Commis-sariuin ziini Grunde; dieselben beschränkten sich übrigens nichtauf einen bestimmten Kreis oder Departement, sondern kom-men in den mannigfaltigsten Auftrügen als Emissarien undAgenten der Regierung, und zwar wohl, als heimliche, vor,so dass sie Kundschaftern nicht gerade unähnlich sind 222 ).Am deutlichsten zeigt dafür das ihnen oft aufgetragene Aus-horchen und Beliebten über die Gesinnungen der Unlerthanen,und dass sie als gefährliche Menschen geschildert werden, ge-gen deren Bosheit selbst kaiserliche Constitutionen erlassen wur-den. Einige vvareu stets im Gefolge des Kaisers, und heissendann, Praesenlalcs (s. d.); diese sind wahrscheinlich ohne Ge-schäft, und nur stets in Bereitschaft, dergleichen auszuführen;andere waren in den Provinzen umher stationirt, und hatten be-sonders eine genaue Cojilroie über Alles zu führen, und demKaiser zu berichten,, was die Staatsverwaltung und die Beam-ten anging; ingleiclun die Anzeige von Verbrechen au dieStatthalter, Feiner soll einer in jede Provinz gesendet wei -den' 23 ), um den Gebrauch des Cursus publicus blos durchBerechtigte zu coutroliren, und überhaupt zu inspiciren. Das
218) l. I. II l. 773.
219) Ersterel' wird als der nächste Unterboumte des ComnH. J'r. dort genannt, und der letztere war der Verwalter einexcoiilisciitcn müssen Privnlvennügens (des Gilda) in Afrika.
220) Cujae. /. /. ad Till. 22, 1.
221) S. Göttaofr. /. I. ad VI. 29. 1.
222) C. 2. de furios, et Malionac.
223) V- 4. eud.