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7 (1833)
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1009
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Comes.

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sein mag 1 . Im Gefolge der Provinzialstatthaller nämlich wen-den dort hin nnd wieder Comites erwähnt, die den Assessoresderselben gleichgesetzt werden 89 ). Dieselben waren, wusder Name streng andeutet, Begleiter der StallIialter, undbesonders bei deren Gerichten beschäftigt. Dass noch früher,zur Zeit der Republik, wo auch schon Comites der Statthaltererwähnt werden, mit niedrigem Diensten beschäftigte Perso-nen, als Scribae, Medici, Aruspices etc. darunter verstandenworden sind, ist aus Cicero bekannt 90 ). Es finden sieh hier-von auch noch bei den I'andecfenjuristen Spuren 91 ), dochmögto dort deren Stellung, da meist Juristen zu verstehen sind,auch schon als eine höhere zu betrachten sein. Heim Anfangder Bildung des Titelvvesens unter den Kaisern erschien jedenFalls der Name des Comes, als comes Caesar is, sehr ange-messen und eben so ehrenvoll; und so entstanden sie ge-wiss aus den Comites der alten Magistrat*» dvv Provinzen."Wenn der Titel des Comes mit irgend einem der heutigenStaatseini'ichliingen verglichen werden kann, so ist es der desRat hg. Von diesem Titel ist nun besonders Folgendes derBeachtung werth. Der bis zu (Jonsl an I i n dem Grossen ziem-lich unbestimmte und nicht eben häufige Titel des Comes er-hielt von diesem eine ganz neue Richtung dadurch, dass er zueiner Würde in drei Classen, t/'es ordines, ward, die mauVielen Beamten neben ilirem Amlstitel erflicilte, oft mar durchltonorarii codicilli, und oft auch den Ausgedienten und ausserDienst Tretenden. Von dem Comes-Titel dieser Art scheintaber allerdings derjenige, welchen Staatsbeamte führen, dreSchon an sich ein Amt mit llliislriliitsrang bekleiden, strengzu unterscheiden zu sein 92 ), so dass also zWei Arten Comi-tes unterschieden werden müssen, die am besten und bestimm-testen so bezeichnet werden:

1) Illustres. Dahin gehören namentlich der MagistermilUum, der Magister officiorum, der Comes Dornest icorum,der Comes sacrarnm largilionum und Rerum privalarnm (fürletztere ist, wie bei andern Comites, Comes tut Magister spS-ter erst eingetreten, so dass, wie wir Comes et Magister nii-litnm finden, es auch geheissen haben mag: Comes et Ma-gister Domesticorum und 8. L.

2) JSort -illustres. Hierher gehören alle andere Comitesohne Ausnahme, nur letztere theHen sich in tres Ordines. Im

89) Fr. 4. de officio Aucstorum.901 Ad Auicum VIII. l.

91) .loaim. Ff'l'leäu trarlal. Singular, de Comit. Contiittor. adTit. 10. IM. XII. Cod. (Theiäur. Meermann. J. 329 b )

92) K Gut ho fr. /. /. ad III. 11. 1. u. II. 14. ulf.Corp.jur. cio. VII. (j4