Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
Seite
946
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946 Lkhnrech's B. 11. Tit. 107. Ut vasalli sutntibus domini etc.

ihnen angefallen schon in Beschlag genommen hatten, so sollendie Leibeigenen von der Lehnsfolge gänzlich ausgeschlossen sein,damit nicht Das, was schon gesetzmässig geschehen ist, durcheinen später hinzutretenden Umstand wieder rückgängig werde.Wenn sie aber, als dies noch nicht geschehen war, freigelas-sen worden sind, so können sie gültiger Weise im Lehne folgen.

Einhtmdertundsiebenter Titel.

Ut vasalli sumtibus domini servitia praestent-(Dass die Vasallen auf Kosten der Lehnsherren ihre Dienste leisten.)Wir wissen, selbst aus langer Erfahrung, dass die Vasal-len, wenn nicht die den Lehnsverträgen hinzugefügten Bedin-gungen etwas Anderes erheischen, auf Rosten der Lehnsherrendenselbön ihre Dienste leisten. Denn es ist billig, dass sieihren Unterhalt empfangen, so lange sie die Lehnspllicht h:'"sten, zumal da Niemand gezwungen werden kann, auf eigneKosten zu kämpfen, und besonders, wenn es sich träfe, d aSSman die Vasallen ausserhalb ihres Landes durch Dienstleistun-gen ermüdete.

Einhundertundachter Titel.

Vasallum feudum posse in alium aretiorslege transferre.

(Dass der Vasall das Lehn auf einen Andern unter einer slrcngt renBedingung übertragen könne.)

Nirgends habe ich gefunden, dass es durch ein GvW> z >durch Gewohnheitsrecht, oder Herkommen verboten sei, <* a *der Vasall das Lehn unter einer strengeren Bedingung> aunter welcher er es selbst empfangen, auf einen Andei'übertrage.

Einhundertundneunter Titel.

Clericatu feudum amitti.

(Dass durch den Eintritt in den geistlichen Stand das Lehn

verloren gehe.)

Durch Gesetz nnd Gewohnheit ist es angenommen, das.der Vasall, welcher sich dem geistlichen Stande widmet, <1 ''; sLehn verliere. Es steht nämlich in den göttlichen Aussprü-chen: der Kriegst Christi diene Christo, der weltliche Kriege 1 "diene der Welt.