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7 (1833)
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799
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Edict X. De ap-paritoribui Pracsiilum.

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Weges kaiserliche pragmatische. Gesetz ausgesprochen WordenWt, soll deine; Hoheit und jeder andere Richter Unseres Staa-ts in Kraft erhalten.

Zehntes Edict.

De app ar.iloribus Praesidum.{Fun den Cohorlalcn 1 ).)

Kinlcidiiig. Welche Hinterlist die Göliorlaleh,*) in diuProvinzen freien den öffentlichen Schal/, anwenden, haben Wir

°" durch die Erfahrung- kennen gelernt.

ErSte's (japifelj Nachdem Wir aber unterrichtet wor-

"_ c n sind, dass auch dies ein Beispiel ihrer Frechheit ist, dass

■Ja die (il!'c'iilli( lu'ii Abgaben zwar eiiineluAen, hernach aber

*'. c h an heiligen Orten verbergen, und meinen, dass sie auf

"'■ese Weise den Nlrafcu, Welche sie g-ererlitcr Mnnsscn -wr-

jVnen, sich entziehen können, so verordnen Wir, dass deine

"»keil, ._ und dasselbe haben Wir auch an die («ollgelieb-

" :s| en ISisrhöfo in den Provinzen geschrieben, — -wenn der-

ßwchen Leute in die heiligen Mattem geflohen sind, die Be-

"K"iss haben soll, ihnen zu befehlen, dass sie die Provinz

blassen, und an dein Orte, Avelclier dir belieben wird, sich

'"''ballen sollen; aber mit dem Zusatz, dass die (lotlgelicb-

•neu Bischöfe Diejenigen ans den heiligen Orten bringen sol-

° u 5 Welche das sogenannte Asylrecht 3 ) erhallen haben, dass

"'''«»Jirli die offentUchen Diener dieselben von 4 ) den Orten,

|??. ) welchen sie fortgehen, ohne irgend eine Beschwerde an

angegebenen Orle führen sollen. Auf diese AVeise soll

die

l', s " deine Hoheit gegen die Cohortalen Befelile ergehen lassen.

" s f.Bt aber auch Das den («ollgelirblcslen Bischöfen und ih-

'.' ll ^'eisllicben gedroht worden, dass, wenn sie dieselben

."' 1| mit dem sogenannten A'sylrecht aus der Provinz vcrlrei-

. " "ad an die Orle, welche sie bestimmt haben, mit dem

■jlrfechi fortschaffen, [sondcrnl Weffen des Vorrechts der heili-

?. vJrle sie an denselben sich aufhallen lassen wollen, sie aus

]!!"!' eigenen Vermögen, nickt aber aus den kirchlichen. Ein-

'allen, den öffentlichen Schatz schadlos halten und sogar der

tar-horta-

*) Thn), TBfrftiraW Vcrgl. die Anm. 17. zu L. 3. C. de can.

««' tit. io. 23. oben Bd. VI. S. 445. und It'f. C. de Coh21 {''" . 12> M -

lese ' St U ° hl mit A ffy laeus W*f<«<*WJ» statt pov).tVT<öy zu

l] v tTRl. Edict 2.' «* i»t wohl beide Mal ff statt ly zu lesen.