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7 (1833)
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IiDiuT VIII, De Pontioi tractut Vicario.

notWendig-. §. 3. Es soll ihm aber das ganze an jenen Orion«teilende Hoer gehorchen, und es sollen seinen Befehlen dieDomostici und Protectores , die Scholares und Soldaten nach-kommen, olme dass sie einer Verfügung- des Befehlshabers oderUnseres Befehls bedürfen, vielmelir sollen sie ihm kraft seinesRechts als Statthalter dienstbar sein. Sie sollen ihm aber alle-mal an dem Orte, an welchem sie sich aufhallen, Diensteleisten, es müsste ihn denn ein rechfsmüssiges um{ unvermeid-liches Geschäft, welches eines grösseren Beistandes bedarf, dft Jzu nöthigen, dieselben von einem Orte äti den anderen zu ver-setzen, §. 4. Er soll sich ferner der Stimme eines Herold»und vier Fackeln 5 ) bedienen, — wie denn von Uns auch dieKosten hierzu angewiesen worden sind, — ingleicheri der übri-gen Ehrenzeichen, welche der Civil- und Miiifair-Slallh i,l,, ' r 'schall zukommen. Daher befehlen Wir, dass ihm auch " i,f ''dem Muster Unserer ruhmwürdigsten Duces ein ad res])01^ u,fldienstbar sein soll, durrli welchen er auch, wenn es die D" 1 '

Jen-yVi«

Stände erfordern werden, die Soldaten züchtigen und &°nöthigen Diensten bei seinen Geschäften anhalten wird. . ,

viel Gehalt Wir aber ihm, ingleichen seinem Beisitzer "der unter ihm stehenden Uohorto angewiesen haben, "" a . ,j,viel in Ziikufift der Vorsteher des ersten Galatiens '" r ' iund seinnii fJeisifzer und der ihm gehorchenden Uohnrfc £' '' gten muss, ingleichou wie viril er für dte Diplome seines ^ n ^ e-entweder in Unserem kaiserlichen Palast , oder in den 1 ,richlshof der rnhmwürdigsten Praefecti entriebten müsse, vvAllen ans dem beigefügten Verzeichniss 6 ) deutlich v»' <; | ^Wir setzen aber diese Statthalterschaft an jenen Orleii jjjVjgjj»ein, damit Diejenigen , Welche widerrechtlich vcilcl/t "ff?, ^Bind, eine schnelle Hülfe erhallen, und Alle, welch« "". ,l , vOrten wohnen, von den Schwierigkeiten, in w'olcho S .

jetzt verwickelt waren, befreit werden, dagegen der Jv" ' , neiner guten Verfassung sich erfreuen, durch Hülfe <''' r °f) r ( e nStatthalterschaft, welcher Wir die. Obergewalt an i'' ,1C p,V^ e -gegeben haben, damit sie jede Widerrechtlickeit undrung abwehren könne. f [{

Schluss. Dies haben Wir nun bekannt zu mach«*^ f<gut befunden, damit du, wenn du von Unserem Wn' 011 r C| a (t-niss erhallen, ihn für die Zukunft bewahren und dem '' jj )lShaller| die Gehalte auszahlen sollst, welche in dem J, 0 '^,,..beigefügten Verzeichniss angegeben sind. Gegeben zu

5) Aapnäa,. Vergl. die Anm. im Gebauer-Spangenbergsehen Corp. jur. «in.

6) Dasselbe ist verloren gegangen»