780 Emct VII. Forma pragmatica de argentariorum contraclibus.
dalcn und Afrikaner, der Fromme, Glückliche, Iluhmwür-dige, Sieger und Triumphalor, der alle Zeil Anbetungswür-dige und Erhabene an Julianut'').
Einleitung'. So wie die Kraft der Tilgend sieh immer inwiderwärtigen Verhältnissen zeigt, so wird auch die kaiserlich«Fürsorge undIlcgieriing in schwierigen Verhältnissen sichtbar, i™welche die Unterthanen verwickelt worden sind. Es ist nunzwar wünschenswert!!, dass Unseren Staat nichts Widerwär-tiges betreue; wenn aber entweder die Veränderlichkeit dermenschlichen Dinge oder der göttliche Wille für die Men-schen Unglück herbeiführt, so soll die von oben her mit Mi' 1 '"zugefügte Züchtigung eine Veranlassung für die kaiserlich«Fürsorge und Gnade werden. Und Das hat sich auch in g c "genwärtiger Zeit zugetragen, so dass es keiner Auseinander*setzinig bedarf. Denn da die Todesgefahr alle Orte d" rC "'drangen hat, so folgt, dass Niemand dies zu hören brauen'»da Jedermann es empfunden hat 3 ). Da nun Vieles so unvor-hergesehen geschehen ist, wie es schwerlich eine andere B eltherbeigeführt hat, so haben sich auch Diejenigen, welche 2°der Innung der Geldwechsler gehören, an Uns gewendet» "'"dem sie sagten, dass gewisse Erben und Suecessoren von'""'~chen, welche ohne schriftliches Bekenntniss von dun " ,; 'Wechslern Gold oder Silber, oder auch andere Sachen erb" 'ien hätten, eine Unredlichkeit beabsichtigten, da nämlich v*der die Empfänger am Leben wären, noch die Erben ° ( ''Suecessoren selbst überfährt AVerden könnten, indem k« mschriftlichen Bekenntnisse vorhanden wären.
Erstes Capitel. Indem Wir Uns nun bestreben, ll,czu verbessern, verordnen Wir, dass Diejenigen, wclcbe 'dieser Art verklagt sind, vor allen Dingen ein gutes Gcvvi*>-sen berücksichtigen und ohne Bedenken bekennen s ,'. ,'was Denen, in deren Hechte sie eingetreten sind, von den y';Wechslern gegeben worden ist, und dass Dasselbe auch •**?*'Welche noch am Leben sind, gegen die Mitglieder der 'W Jgegenüberstehenden Innung tlum sollen. Auch befehlen ' ^dass Dasselbe von den Sclaven geschehen soll, welche von '' "selben Richtern ausgeforscht werden sollen. Es sollen >'beide Parteien Wissen, dass, wenn entweder durch die isage der Diener, oder durch die mit eidlicher Bestärkung SSchollene Darlegung der Tagebücher, oder durch irgend ein