Die Justinianeischen Novellen.
Einundsiebenzigste Novelle.
Vt Illustres in causis peeuniariis omnino perprocuratores, quando vero de injuria crimi-naliter agunt, seeundum Privilegium ipsisconcessum causas agant. ' Clarissimis au~tem et per se et per procuratores Heere cau-sas peeuniarias agere.(Dass Illustre» in Civil- Bechtssacheln 1 ) schlechterdings durch Be-vollmächtigte und bei Criminal- Anklagen wegen Injurien in Cle-■tnässheit des ihnen ertheiltcn Privilegiums processiren sollen,den Clariuimi aber es erlaubt sein soll, sowohl selbst," alsdurch Bevollmächtigte in Civil-Bechtssachen zu prozessiren.)
^»elbe Kaiser an Joannes, ruhnwiirdigsten Prlifectus Priitorio"n Orient zum zweiten Male, Exconsul, Cpnsul Ordinariusund Patricius.
Einleitung. VTir Laben flir gut befunden, Alles,
as ans Rücksicht anf die Ehre und den guten Anstand rer-
"net worden ist, dessen Folgen aber nicht Ehre, sondern
bleicht irgend einen Schaden bringen, durch ein kurzes Ge-
lz zn verbessern. Es ist nämlich in gewissen Constitntio-
." bestimmt worden, dass es keinem Clarissimus erlaubt
,n solle, selbst einen Prozess zu führen, sondern dass dies
, echterdings durch Bevollmächtigte geschehen solle 2 ). Dies
j*' nun zwar die Vorzeit ans Rücksicht auf die Ehre der
»w ' von bürden verfügt, Wir sehen aber, dass Viele
ar Würden erlaugt haben, -und unter die Clarissimi, ent-
eder als Comites oder als Tribuni verzeichnet, oder es
so 8 * ? u ^ * r S e "d e 'ne andere Art geworden, aber Herren eines
jj geringen Vermögens sind, dass sie zur Bestellung eines
jr ev °M«iachtigten und zur Bestreitung der dazu erforderlichen
Osten ganz unfähig sind.
t <**•» roTg yj>r}f.iaTixoTg, im Gegensatz von fyxhjiittTixoig, (s. auch^"p- 1.) wie jiecuniariae (i. e. civilcs) causac im Gegensatz von'^»linuliter. Vgl. d. Bern, zu L. 1. §. 1. J). de calurnn. 3. (i.5 • *• S. 4ii. u . Hirn ba um im N. Archiv <1. CrimiualrcchU
*2*' 25. C. de procural. 2. 13.
Lor P-JUr. civ. VU.
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