348 Novelle LXX, De decurionibus, ui Uli acccpla dignilale elc.
Siebenzigstc Novelle.
De decurionibus, ut Uli aeeepta dignitate prae-
fectoria tum dem'um a curia liberentu>r,
quando eam, quae in actu versatur, aeed-
perunt.
(Von den Decurioncn, dass dieselben durehdie Würde eines Prüfceten
nur in dem falle von der Curie befreit tverden sollen, wenn
damit eine wirkliche Amtsverrichtung verbunden ist.)
Derselbe Kaiser an Joannes, zum zweiten Male Praefectus prae-torio des Orients, Exconsul und Patricier.
Einleitung. Vieles von dem, was friiberbin als Vor-schrift galt, ist vernachlässiget worden, und da man es in*Staate unbeobachtet gelassen, so scheint darüber gar kein 0Vorschrift zu bestehen. So sind Wir erinnert, dass es vor-dem eine Gattung von Prä'iecturen gegeben hat, die man 1'"tularpräfecturen nannte, indem vom Kaiser die Ausfertigungdes Patents nur zu diesem IJelm/e geschah, und zwar nannteman sie deshalb so, weil dadurch Diejenigen, welche mandessen für würdig hielt, weiter nichts als einen Ehrentitelerlangten, auch dadurch die Cnrialen nicht von ihrer Verpflich-tung als Curialen befreit wurden, wofern nicht Jemand diese Pra*fecturen wirklich verwaltete. So wie dies nun bei den Mctgt'slris militum Statt findet, dass Niemand durch das MagisteriilMmilitum von der Verpflichtung als Curiale befreit wird, wen»er es nicht wirklich versieht (denn Unsere Gesetze betrach-ten das magisterium militum als eine Präfectur; die Patenteaber, welche blos die Verleihung des magisterii militum ent-halten, geben weiter nichts, als eine Würde nnd befreie»nicht von der Verpflichtung [als Curiale],) so wird aueb beidieser Prä'fectur, wenn Jemand von einer solchen Verpflich-tung frei sein will, erfordert, dass er in Folge der wirklichenAusübung des Amts 1 ) durch dasselbe von den Banden derCurie befreiet werde.
Erstes Capitel. .Indem Wir daher dieses Gesetz er-neuern, verordnen Wir, dass, wenn es dem Kaiser gefalle" 1hat, einen decurio auszuzeichnen, und zwar so, dass er aueuvon jener Verpflichtung befreit sei, er ihm die Bestallung vxeiner Präfectur ausfertigen lässt, und ihn wirklich auf eine«solchen Platz stellt, entweder Behufs der Verwaltung äerPräfectur in der alten und dieser Unserer neuern Stadt Hoffl»oder der Prä'fectureii sowohl im Orient als im Occident, oder
1) Ipso cingulo designalum, Vet.; denn die honorarii haben kd"cingulum.