Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
Seite
343
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Novei.lk LX1X. Vt omncä oblempcrenl el pareanl elc. 343

Erstes Capitel. In dessen Allen Erwägung Laben'Wir daber gegenwärtiges Gesetz erlassen zu müssen geglaubt.Wir befebleu daber Jedermann, welcher in den Provinzenseinen Aufenthalt hat nnd so viel deren im Umfange Unseresgesummten Reichs, welches sich vom Aufgange bis zum Nie-dergange ausdehnt und die beiden Theile der Erde umfasst,Unserm Scepter untergeben sind, dass ein Jeder in der Pro-vinz, wo er gefehlt hat, oder in welcher er wegen Geldesoder Guts oder wegen eines Verbrechens belaugt ist, es mageine Grenzstreitigkeit, oder das Eigenthtiin, oder den Besitz,oder eine Hypothek, oder eine andere Angelegenheit betref-fen, auch daselbst Recht nehme (was zwar auch schon vonden frühem Gesetzgebern verschiedentlich, obschon nichthestitnint und so wie Wir dies bei Uns erwogen, ausgespro-chen worden ist), nicht aber, dass mau es darauf anle-sen goll, ausserhalb der Grenzen der Provinz den Prozessführen zu wollen. §. 1. Mögen daher die Verbrechenoder die rechtlichen Angelegenheiten auch von Wichtig-keit sein, ihre Anzeige und Anschuldigung, wenn eine sol-che'thig wird, so wie die Untersuchung soll in derProvinz geschehen, weil daselbst leicht der Beweis geführtWerden kann; oder mag Jemand auf gleiche Weise im Klei-nen fehlen, es würde das Vergehen noch grösser werden,Wenn man nicht in geringen Dingen sein Recht zu erlangenVermöchte, sondern warten uiüsste, bis man in eine andereProvinz käme und daselbst Den belangen und mit Dem ineinen Rechtsstreit sich einlassen könnte, der entweder nichta »wesend war, oder den man in der Provinz vielleicht wegendessen Macht oder seiner [eigenen] niedrigen Stellung nichtfüglich zu belangen vermochte. Denn was kann wohl schlim-mer sein, als Den, der vielleicht durch die Wegnahme einesOchsen, oder eines Pferdes, oder wegen eines andern Zug-"«d Laslthiere», oder sonst eines Stücks Viehes, oder (um dasGeringste zu nennen) wegen eines Haushahns Schaden erlit-ten bat, zu nölhigen, nicht in der Provinz, wo er verletztWorden ist, seinen Anspruch geltend zu machen, son-dern sich anders wohin zu begeben, daselbst den Beweis vonß em, W as ihm geschehen, zu unternehmen und ihn da-durch in die Notwendigkeit zu versetzen, entweder viel mehrkosten, als die ganze Sache werth ist, aufzuwenden oderlh 't Senfeen «Ion Verlust zu ertragen? Daher kommt auchl,i e grosse Menge derer, die Uns täglich mit Beschwerden«gehen, und nicistentheils werden Wir bei dergleichen Ange-'e^euheiten mit ganz geringfügigen Dingen behelliget, wobei"'" eine bedeutende Last zu ertragen haben und sehen roiis-sen > dass ciue grosso Menge Männer und Weiber ihre