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7 (1833)
Entstehung
Seite
333
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NfovELüe LXV. De alicnalionc rerum ecclcsiae Mysiae etc. 333

Werden können. In dem Falle aber, dass die Einkünfte iin-gewiss s ind } d as Hans baufällig oder Ton der Kirche weitentlegen ist, oder Weingärten hinterlassen worden sind, dienicht immer gleiche Früchte gewahren und vielleicht den Ein-fällen der Barbaren ausgesetzt sind, erlauben Wir kraft ge-genwärtigen Gesetzes die Veräusserung in jener Provinz; je-doch dergestalt, das», wenn die Häuser in dem Gebiete derKirche oder die Weingärten in der Nähe der Stadt 5 ) nichtliegen, Derjenige, welcher die Grundstücken hinterlassen hat,die Erlaubnigg zur Veräussenuig, um von dem Erlöse Gefan-gene loszukaufen oder Arme zu unterhalten, ertheilt habenmuss, auch dessen eigne Worte in der Veräusserungsurknndeaufgenommen werden müssen. Sind diese Vorschriften be-folgt, so ist die Veräusserung giltig, die Verwalter des Kir-chenvermiigens und die Bischöfe dürfen ohne Furcht yor demfrühem Verbote Veränsseriingen vornehmen und 'die Käuferbleiben im ruhigen Besitze der erworbenen Sachen. Die Ver-walter des Kirchenvermögens werden sich aber, nach Anlei-tung des Gesetzes, welches die Veräusserung- geweihter Ge-wisse verbietet, schwer gegen Gott versündigen, wenn sie denErlös zn irgend einem andern Zwecke verwenden, als denvorgeschriebenen, sei er auch noch so fromm. Auf diese Wei-se kann die nothwendige Veräusserung erfolgen, der frommeZweck erreicht und das Heil der Menschen gerettet werden,denn der Besitz von unbeweglichen und beweglichen 0 ) Sa-chen kann Niemandem so sehr am Herzen liegen und so sehrnöthig erscheinen, als die Loskaufnng der Gefangenen und dieErhaltung der Armen , beides gottgefällige Handlungen, wo-durch das Heil der Menschen gerettet wird.

Du wirst Unsern in gegenwärtigem Specialgesetze enthal-tenen Willen in Wirksamkeit setzen und über dessen Befol-gung wachen. Gegeben zu Constantinojie/, am 1. April imUten Ilegiernngsjahre des Kaisers Justinian und unter demKonsulate des Joannes (538).

5) Heck hat: ei — juxla muros civilatit mimme paiilne siiil.Homburgk allein hat; minimae, was den ganzen Sinn derPeriode verändert.

6) Hojivbcrgk und C othofred. haben: rerum immobiliitm.