Codex. L. XI. Tit. 68. Do pmedik idmidth et de his, tlc. 621
eben Ursprungs und Rechtens in den vorgedachten Kauf mith'iieingezogen Werden. Geg. zu Constaut. d. * Novbr. u. d.C. Theodos. ti. Valen tinian.
Achtunclseclizigster Titel.
"c praed i is 1a m i a eis et de his , q u i c x c o-
' onis dorninicis aliis qve Hb er ac condi -
/ i o n i s pro er e ant u r.
\f°n den Kaiserlichen Küchengütern 9t ) und Denen, die vonKaiserlichen Hörigen und Andern freien Standes erzeugt werden.)
h D. K. Zeno an Chryseroi es, Kaiserl. ObcrlMmmerer.
Wenn ein freier Höriger oder eine freie Hörige sich mit*">ein solchen beiderlei Geschlechts von einem Rüchengut ehe-lich verbunden, so sollen die aus einer Ehe der Art erzeugten*"hue und Töchter zur Zahl der Kaiserlichen Hörigen geschla-gen werden. Wenn aber ein Erbiinterlhäniger oder ein frein-< ' er Sclav eine Hörige oder eine Kaiserliche Sclavin zur Frauj> ei 'om.inen hat, oder eine Sclaviu einen Hörigen oder Kaisei-1,c «en Sclaven heirathet, und aus Verbindungen der Art Kin-'' e r entsprossen sind, so soll es bei den alten Gesetzen sein"ewendeu behalten a 7 ).
2. Ders. an Sebastian,) Praef. Fr.Wir haben Uns dessen erinnert, das» eine pragmatische
* a 'iction den Verkauf der in den Proviuzen gelegenen Kü-
r^ugüter, so wie der Besitzungen in der Gonaticischen os )^aldhntung an Kauflustige unter Beobachtung bestimmterForschriften (nämlich uuier Forlbestand des Canons und Auf-
. a Se von Steuerbeiträgen auf diese Grundstücke) erlaubt habe,■'Sofern dag an den Fiscus erlegt werde, was aus dem Wer-ke der gedachten Güter gelost werden könue. Obwohl nun'""ch diese Sanction sothauen Verkaufscontracten die voUstün-'ü'sle Sicherheit zu Theil geworden ist, so befehlen Wirennoch, in Vorsorge für die immerwährende Sicherheit des
^ a ufes, da«s Kraft dieser immerwährendgültigen ConstitutionIe «elben Käufer [wiederholt] geschützt werden sollen.
**6) Praedia tamiaca sind die dem celJario itnperatoris depu-tata, n. per colonos tamiacos bebauet werden; s. Pereza d h. I. Diese Güter lagen hauptsächlich in Cappadocien,vergl. Cnjac. ad h. I
j|7) ßass sie der Mutter folgen.
y 8)_So wird mit Cujac. ad h. I. wohl zu lesen, und dies fürein nomen proprium zu nehmen sein.