Des Codex Sr. Majestät des KaisersJiistiiiianus
Zehntes Buch.
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Erster Titel.
D e j u r c fi sc i.{Vom Rechte des Fi'scus.)D. K. Alexand. an Atticus u. Sevcr.
enn erwiesen worden ist, dass bevor euer Vater Schuld-ner d er fucalische,, Gassen ward, derselbe eine Scheukling vonY'»nds(iick.en vollkommen errichtet habe, so wird das, was°uoe die Absicht, die Gläubiger zu betrügen, geschehen, nicht^der aufgehoben.
2. I). K. Gordian. an Seren., Die von einem Sleuereinnehmer J ) angelegte Berechnungnn durchaus einem rechtskräftigen Erkenntuias nicht gleich-setzt werden, sobald sie nicht durch des Procurators Erkeunt-0188 bestätiget worden.
3. Ders. an Attica-
Wenn etwas, das dem Fiscus verpfändet worden, durch
enbaren Betrug des Käufers oder Begünstigung zu einem
""eise unter seinem Werlh verkauft worden ist, so wird Mein
re r ? m angegangener Procurator dem den Befrag erlegenden
couldner} die Grundstücke zurückzugeben anbefehlen.
4- D. K. Dioclct. u. Maxim, an Nicet.j, • *<8 igt eine bestimmte Vorschrift in Betreff der städtischene 'sasgen 2 ) gegeben worden, welche auf Befehl des Kaisers
'i\ £ (t 1'' l t" r ' u s> s - Cnjao. Vomment. ad h. I.
".«• Cujac. ad h. I. ich kenne nur diese einzige Stelle, wo
>nrer Erwähnung geschieht, obwohl in den Pandecten zwei
-^'»leuiuiigen darauf vorkommen. Hörige (co/oni) sind nicht
semeint, aber allerdings Leute in einem ähnlichen Verhältuiss,