Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
Seite
620
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(j'IQ Codex. L. XI. TU, G7. Do agricolis el mancipiis'etc.

Mitte in der Hegel die Ernennungen geschehen müssen, dür-fen nicht zu diesem ä'ussersteu Mittel widerrechtlicher Ernen-nungen greifen.

2. Ders. an Januar., Praef. Fr.Unsere Hörige, die zu Unserem Privatvermögen gehören,img entweder zur Rechnungsführung' oder zum Ackerbau taug-lich sind, befehlen Wir 9 *) zurückzurufen, und blos zu Unser«Angelegenheiten zu gebrauchen; auch soll in der Zukui»'darauf geachtet werden, -das» Keiner von ihnen JemandesPrivatangelegenheiten zu besorgen, oder etwas zu verwa» eUübernehme.

3. Hers, an liquitius , Magister der Heilere! u. des FussvoKS-

Die Sclaveu und die Hörigen, sowie deren Rinder undEnkel oder wer sonst von Unsern Gütern und Besitzung 6 "Leimlich zu dieser oder jener Anitsbeschäftigiing übergegangen,»allen zurückgegeben werden, auch wenn gie den Kriegsdienst"eid geleistet haben. Deun Wir befehlen auch diejenigen desDienstes zu entlassen und zurückzugehen, die den Namen vo«Leibwächtern erhalten haben.

4. J). K. Gratian., Valentin, u. Theodos. an Florus.

Von einem Freigeborenen und Uns gehörigen Hörige«oder Sclavinnen erzeugte Kinder beiderlei Geschlechts »olle«dem Stande ihrer Mütter überwiesen werden; dafür mögestdu sorgen.

5. D. K. Valentin., Theodos. u. Arcad. an Cyncg->

Praef. Fr.Kaiserliche Hörige gestatten Wir so wenig zur Schätzung 1aufzurufen, als ausserordentliche Lasten ihnen aufzubürden, z «"mal wenn den gedachten Personen die Lasten der Gewohnheitentgegen aufgebürdet werden sollen.

C. li. K. Theodos. u. Valentin, an Valerius, Co»»«*des Kaiserl. Privalvcrtnögens.So oft einem Hörigen ein zu Unserin Privalvermöge« g e "höriges Grundstück verkauft werden soll, so soll nicht bio*einer, der seinen Genossen vielleicht lästig und beschwer» 0 «werden könnte 9S ), sondern noch zwei oder drei andere gl eI "

94) "Wenn sie sich entfernt, oder zu Andern hegeben haben-

95) Dieser Grund ist nicht völlig klar ; wahrscheinlich ist <' a »Verhältniss so zu denken, dass, da die übrigen Hörigen Jidie Capilalio haften würdeu, nicht einer den Vortheil aeaEigenthums auf Gefahr der andern erhalle, oder imt Per«*ad h. I. anzunehmen^ dass eine molcsiia im Benehmen, vicleichlHerrschsucht, gegen die übrigen Hörigen zu verstehen eei.